Ein schockierender Fall von schwerer Körperverletzung und ein Korruptionsskandal ziehen derzeit die Aufmerksamkeit in Deutschland auf sich. Im Landgericht Chemnitz fiel das Urteil gegen den 38-jährigen Tom S.: Er wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, nachdem er dem mutmaßlichen Neonazi Alexander W. bei einem fingierten Machetenüberfall drei Finger der linken Hand abtrennte. Laut MDR hatte W. das grausame Szenario inszeniert, um als Invalide Sozialleistungen zu erhalten, wobei er anfänglich behauptete, Linksextreme hätten ihn angegriffen. Dies stellte sich als Fiktion heraus. Die Gerichtsverhandlung offenbarte, dass W. mit einer Handprothese auftrat und sich selbst nicht belastete, während die Richter Toms Version als unglaubwürdig einstufen.
Korruption geht in die nächste Runde
Gleichzeitig sorgte der Fall des ehemaligen Oberstaatsanwalts Alexander B. für Aufsehen, der wegen Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt wurde. Dies berichtete die Legal Tribune Online. B. hatte mutmaßlich gut dotierte Gutachteraufträge für eine von ihm mitgegründete Firma vergaben, die insgesamt mehrere Millionen Euro dem Land Hessen in Rechnung stellte. Seine Taten waren nicht nur ein finanzieller Betrug, sondern schadeten auch dem Ansehen der hessischen Justiz. B. räumte seine Fehler in seinem Schlusswort ein und übernahm die volle Verantwortung für sein Handeln.
Diese Fälle werfen ein grelles Licht auf die Schattenseiten des Rechtssystems, wobei der Glaube an die Integrität der Justiz erschüttert wird. Während sich der Prozessturm gegen den Neonazi-Täter Tom S. abzeichnet, dessen Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleiben die Ermittlungen gegen weitere Beteiligte im Fall von Alexander B. nicht ohne Bedeutung für die öffentliche Wahrnehmung der Justiz in Deutschland.
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