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Lüneburg: So schützen Sie Ihre Daten vor unerwünschter Weitergabe!

In der Hansestadt Lüneburg gibt es eine wichtige Mitteilung für alle Einwohner:innen: Sie haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten aus dem Melderegister zu widersprechen! Dies betrifft nicht nur die Datenweitergabe an Parteien und Wählergruppen, sondern auch an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, die Presse, Rundfunk und sogar an Adressbuchverlage. Ein Widerspruch bleibt gültig, bis er widerrufen wird oder man in eine andere Stadt zieht. Ein klarer Schutz der Privatsphäre – das muss man sich merken!

Wer sich im Bürgeramt anmeldet, erhält ein Merkblatt, das detaillierte Informationen über diesen Widerspruch enthält. Dieses Merkblatt ist auch am Bekanntmachungsbrett im Bürgeramt ausgehängt. Der Widerspruch kann ganz unkompliziert – entweder formlos oder mit einem speziellen Vordruck – schriftlich beim Bürgeramt eingereicht werden. Die Adresse ist klar: Postfach 2540 in 21315 Lüneburg. Hier wird die Privatsphäre ernst genommen!

Einfacher Widerspruch online!

Für alle, die es noch einfacher haben wollen, gibt es die Möglichkeit, den Widerspruch auch online einzureichen. Auf der städtischen Homepage steht ein entsprechender Vordruck bereit. So wird der Schutz der persönlichen Daten zum Kinderspiel! Die Stadt Lüneburg macht es den Bürger:innen leicht, ihre Rechte wahrzunehmen und ihre Privatsphäre zu schützen. Ein Schritt in die richtige Richtung für mehr Datenschutz!

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Quelle/Referenz
uelzener-presse.de

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