Lüneburg. Ein schockierender Fall erschüttert die Region: Ein 38-jähriger Familienvater aus Brietlingen steht im Mittelpunkt eines Verfahrens wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie. Bei einer Durchsuchung im August 2023 entdeckten die Ermittler 404 Dateien und 74 Bilder mit illegalen Inhalten auf seinem Computer. Trotz der Schwere der Vorwürfe kam der Mann mit einer Verwarnung davon, was für viele Beobachter unverständlich bleibt.
Vor dem Lüneburger Amtsgericht zeigte sich der Angeklagte reuevoll und gestand seine Taten ein. „Ich bereue mein Fehlverhalten zutiefst“, erklärte er und versicherte, dass sein Verhalten nicht mit seinen Werten übereinstimme. Er führte seine Probleme in der Ehe als Grund für seinen Kontrollverlust an und betonte, dass er ein „ganz normales Sexualleben“ führe. Diese Erklärungen stießen sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch beim Richter auf ein gewisses Verständnis, was zu einer milden Forderung von lediglich sechs Monaten Haft auf Bewährung führte.
Reue zeigt Wirkung
Die Einsicht des Angeklagten und die Tatsache, dass er sich mit seiner Frau über die Schwierigkeiten in ihrer Ehe auseinandergesetzt hat, wurden als positive Schritte gewertet. Die Staatsanwältin forderte eine Geldauflage von 3000 Euro für eine Kinderhilfsorganisation, während der Verteidiger argumentierte, dass die heruntergeladenen Dateien überwiegend Posingbilder seien und eine Freiheitsstrafe unangemessen wäre. Richter Rüdiger Hobro-Klatte entschied letztendlich, dass der Angeklagte lediglich eine Verwarnung erhält, verbunden mit einer Geldstrafe von 4000 Euro, die in Raten zu zahlen ist.
Angeklagter muss 4000 Euro zahlen
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, doch die Entscheidung wirft Fragen auf: Ist eine Verwarnung für solch ein schwerwiegendes Vergehen wirklich ausreichend? Der Fall bleibt im Fokus und sorgt für Diskussionen über die Grenzen von Gerechtigkeit und die Verantwortung von Eltern.