Ein höchst dramatischer Fall von Gewalt in Schwäbisch Hall wurde nun endgültig vor den höchsten deutschen Gerichten geklärt. Das Landgericht Heilbronn hatte bereits Ende 2022 eine lebenslange Haftstrafe und Sicherungsverwahrung für einen 32-jährigen Mann ausgesprochen, der zwei Seniorinnen brutal ermordet hatte. Diese Entscheidung wurde am Donnerstag vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigt und stellt ein wichtiges Signal gegen solche abscheulichen Verbrechen dar.
Der ergriffene Mann hatte in den letzten Monaten des vergangenen Jahres zwei gezielte Angriffe auf wehrlose Frauen begangen, um an deren Geld zu gelangen. Die erste Tat ereignete sich im Dezember 2022, als der Täter eine 77-jährige Frau in ihrer Wohnung in Schwäbisch Hall erschlug. Ein Monat später folgte der brutale Mord an einer 89-jährigen Frau in Michelbach an der Bilz, ebenfalls in ihrem Zuhause. Der BGH hob hervor, dass das Urteil des Landgerichts in jeder Hinsicht gerechtfertigt sei und keine rechtlichen Fehler aufwies.
Lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung
Besonders schwer wiegend ist die Feststellung der besonderen Schuldschwere, die dem Angeklagten auferlegt wurde. Die Richter sahen es als besonders erschwerend an, dass alle Taten gegen extrem verletzliche Personen begangen wurden, die sich kaum wehren konnten. Der Täter, der auch des bewaffneten Raubüberfalls angeklagt wurde, muss darüber hinaus den Hinterbliebenen insgesamt 14.800 Euro Entschädigung zahlen. Diese Maßnahme soll einen kleinen Ausgleich für das unermessliche Leid schaffen, das der Angeklagte verursacht hat.
Massive Gewalt bei Taten
Die Taten selbst waren von enormer Brutalität geprägt. Der BGH stellte klar, dass der Angeklagte die Gewalt systematisch aufgebracht hatte, und zwar nicht nur in einem Akt der Spontaneität, sondern als Teil eines kühnen, kriminellen Plans. Während die Morde an den Seniorinnen im Fokus standen, gab es auch einen weiteren Fall, bei dem der Angeklagte eine Frau mit einer Waffe bedrohte und damit in die Flucht schlug. Der BGH ließ keinen Zweifel daran, dass solches Verhalten in unserer Gesellschaft keinen Platz hat und entsprechend bestraft werden muss.
Interessanterweise wurde dem Täter kein Beweis für den Tod einer weiteren 86-jährigen Frau erbracht, die unter mysteriösen Umständen verstarb. Obwohl der Verdacht nahe lag, konnten die Ermittler keine ausreichenden Beweise gegen ihn finden, und die Ermittlungen wurden eingestellt. In diesem Fall gab es jedoch Pannen bei der Beweissicherung, da Spuren nicht rechtzeitig entdeckt wurden, was das Vertrauen in die Aufklärung solcher Verbrechen schmälerte.
Die tragischen Umstände und die brutalen Hintergründe dieser Verbrechen werfen einen Schatten auf die Gesellschaft und zeugen von den Gefahren, die schwächeren Mitgliedern in unserer Gemeinschaft drohen. Mit der Bestätigung der Höchststrafe wird jedoch auch ein Zeichen gesetzt, dass solches Unrecht nicht ungestraft bleibt. Weitere Details zu diesem schockierenden Vorfall sind in einem Artikel auf www.swr.de nachzulesen.