Lastwagenfahrer aus Serbien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien und Montenegro haben mit Grenzblockaden gegen die neuen EU-Aufenthaltsregeln für Nicht-EU-Bürger protestiert. Diese Blockaden beeinträchtigen die Güterabwicklung an den Grenzen zu Ungarn, Kroatien und Bulgarien. Die Protestierenden kritisieren, dass die neue Regel besagt, dass Nicht-EU-Bürger nur 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums in der EU bleiben dürfen. Diese Bestimmung stellt eine große Herausforderung für die Fahrer dar, die häufig zwischen diesen Ländern pendeln, da sie die Regel kaum einhalten können.
Früher wurden solche Vorschriften gegenüber Lastwagenfahrern und Pendlern nicht strikt umgesetzt. Laut OE24 wurden EU-Grenzorgane nun angewiesen, die Aufenthaltsdauer von Nicht-EU-Bürgern an den Außengrenzen computergestützt zu registrieren. Dies führte dazu, dass hunderte Lastwagenfahrer aufgrund von Überschreitungen der Aufenthaltsdauer abgeschoben wurden. Nedjo Mandic vom serbischen Verband der Transportunternehmen äußert, dass die 90 Tage nicht ausreichen, um wirtschaftlich arbeiten zu können.
EU-Kommission reagiert auf die Situation
Ein Sprecher der EU-Kommission erklärte, dass die Union die Bedenken der Transportunternehmen ernst nehme und die Lage aufmerksam beobachte. Es sind bereits Bemühungen im Gange, um Abhilfe zu schaffen. Diese Problematik wird durch die strengen EU-Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer verstärkt, die für Lkw über 3,5 Tonnen und Busse mit mehr als 10 Personen gelten. Diese Vorschriften beziehen sich nicht nur auf die Fahrzeugzulassung, sondern gelten unabhängig von der Beschäftigungsart, ob selbständig oder angestellt, und sind in allen EU-Ländern, sowie in der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island anzuwenden, wie die Informationen von Youreurope verdeutlichen.
Ab dem 1. Juli 2026 sollen die Vorschriften auch für leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im gewerblichen Verkehr gelten. Diese gesetzlichen Regelungen können zukünftig noch mehr Druck auf die bereits herausgeforderten Lastwagenfahrer ausüben, die für ihre wirtschaftliche Existenz auf die Flexibilität angewiesen sind.
Änderungen der Führerscheinregeln in der EU
Ein weiterer punktuelle Veränderung in der EU ist die geplante Einführung eines einheitlichen digitalen Führerscheins bis spätestens 2030. Dies ermöglicht den Bürgern, ihren Führerschein über Smartphones abrufen zu können. Das Bundesverkehrsministerium in Deutschland plant, den nationalen digitalen Führerschein bis Ende 2026 zur Verfügung zu stellen. Dabei bleibt es den Bürgern jedoch weiterhin möglich, eine physische Führerscheinkarte zu beantragen. Beide Versionen sind gleichwertig, so dass es sowohl digitale als auch physische Optionen gibt.
Die Reform ist Teil des europäischen Verkehrssicherheitspakets, das bis 2050 kein Verkehrstoter mehr anstrebt. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der Verkehrstoten bis 2030 im Vergleich zu 2019 zu halbieren. Im Jahr 2024 gab es in der EU 19.940 Tote bei Straßenverkehrsunfällen, was einem Rückgang von 2 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht, wie aus Transport-online hervorgeht. Schweden und Dänemark verzeichnen die niedrigsten Verkehrstoten pro Million Einwohner, während Deutschland mit 33 Toten unter dem EU-Durchschnitt von 45 liegt.
Insgesamt zeigen diese Entwicklungen, dass der Sektor der Berufskraftfahrer vor großen Herausforderungen steht, nicht nur durch die neuen Aufenthaltsregeln, sondern auch durch die strengen Vorschriften zur Arbeitszeit und die anstehenden Änderungen im Führerscheinwesen. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten sehen sich daher in der Verantwortung, Lösungen zu finden, die sowohl den rechtlichen Anforderungen als auch den wirtschaftlichen Bedürfnissen der Transportunternehmen Rechnung tragen.