Wichtige Änderungen stehen vor der Tür für Kaminbesitzer in Deutschland! Ab dem 1. Januar 2025 müssen etwa 46.000 Kaminöfen und Feuerstätten, die zwischen 1995 und 2010 in Betrieb genommen wurden, strenge Emissionsgrenzwerte einhalten. Laut der Schornsteinfegerinnung ist der letzte Stichtag der 31. Dezember 2024, bis zu dem die Einhaltung der neuen Richtlinien nachgewiesen werden muss. Diese neuen Bestimmungen sind im Bundesimmissionsschutzgesetz verankert und erfordern, dass der Kaminofen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas ausstößt.
Nachweis der Emissionsgrenzwerte
Wie die Deutsche Handwerks Zeitung berichtet, gibt es zwei Möglichkeiten für den Nachweis: Entweder durch eine Bescheinigung des Herstellers oder durch eine Messung durch den zuständigen Schornsteinfeger. Die Überprüfung könnte im Rahmen einer regulären Feuerstättenschau bereits in der Vergangenheit erfolgt sein, teilen Experten mit. Besitzer älterer Öfen sollten ihre Unterlagen durchsehen oder in der Datenbank des HKI nachschauen, um die entsprechenden Informationen zu ihrer Feuerstätte zu erhalten.
Falls ein Kaminofen nicht die geforderten Grenzwerte erfüllt, gibt es verschiedene Optionen. Die Besitzer können entweder eine Nachrüstung in Betracht ziehen, die eventuell erforderlich gewordene Staubminderungseinrichtungen umfasst, oder sie entscheiden sich für eine Neuanschaffung. Expert*innen empfehlen oft den Austausch, da moderne Öfen effizienter und umweltfreundlicher heizen. Andernfalls drohen Strafen von bis zu 50.000 Euro. Kaminöfen, die die Grenzwerte einhalten, dürfen zeitlich unbegrenzt betrieben werden, während Geräte, die das nicht tun, stillgelegt werden müssen.
Besonders wichtig: Offene Kamine, historische Öfen vor 1950 und andere spezielle Geräte sind von den neuen Vorgaben ausgenommen. Dieses Gesetz bringt nunmehr Klarheit und die Notwendigkeit zur Handlungsweise für Kaminbesitzer, die für die kalten Monate gut gewappnet sein möchten, aber auch sicherstellen müssen, dass ihre Feuerstätten den gesetzlichen Anforderungen genügen.
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