Kärntens Hundeverordnung: Freiheit für Hunde, Verantwortung für Halter!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Neue Verordnung zur Hundehaltung in Kärnten beschlossen: Einheitliche Regelungen im Jagdgebiet, Schutz von Wildtieren, Sachkundenachweis ab 2026.

Neue Verordnung zur Hundehaltung in Kärnten beschlossen: Einheitliche Regelungen im Jagdgebiet, Schutz von Wildtieren, Sachkundenachweis ab 2026.
Neue Verordnung zur Hundehaltung in Kärnten beschlossen: Einheitliche Regelungen im Jagdgebiet, Schutz von Wildtieren, Sachkundenachweis ab 2026.

Kärntens Hundeverordnung: Freiheit für Hunde, Verantwortung für Halter!

Am 27. Oktober 2025 beschloss das Land Kärnten eine neue Hundehaltungs- und Wildschutzverordnung, die das Führen von Hunden in den Jagdgebieten regelt. Diese Verordnung sieht vor, dass Hundehalter außerhalb geschlossener und verbauter Gebiete, also in Wäldern, Waldrändern, Wiesen und Feldern, verantwortungsbewusst mit ihren Tieren umgehen müssen. Ziel der neuen Regelung ist es, Wildtiere zu schützen und Konflikte zwischen Hunden und anderen Tieren zu vermeiden. Alle Hundehalter, deren Tiere den erforderlichen Sachkundenachweis besitzen, dürfen diese künftig ohne eine physische Leine führen.

Die bisherige praxisunterschiedliche Leinenpflicht in Kärnten führte häufig zu Verwirrung bei den Hundehaltern. Die neue Verordnung schafft nun eine einheitliche Regelung für sämtliche Jagdgebiete des Landes. Ein besonderer Schutz von Wildtieren wird insbesondere während der Schneelage und der Brutzeit garantiert. Hundehalter müssen die Kontrolle über ihre Tiere sicherstellen und auf Zuruf reagieren können; andernfalls sind sie verpflichtet, ihre Hunde an einer physischen Leine zu führen.

Erforderlicher Sachkundenachweis

Für Hundehalter, die ihre Tiere ohne Leine führen möchten, ist ein Sachkundenachweis Pflicht. Dieser Nachweis muss unter anderem durch anerkannte Prüfungen erworben werden. Der Sachkundenachweis stellt sicher, dass die Halter über das nötige Wissen zur artgerechten Haltung verfügen. Laut handundpfote-tierschutz.de kann er auch als Voraussetzung für die Erlaubnis zur Hundehaltung in bestimmten Regionen gelten, insbesondere wenn es um große oder potenziell gefährliche Rassen geht.

In Deutschland wird der Sachkundenachweis oft auch als „Hundeführerschein“ bezeichnet und umfasst sowohl theoretische Kenntnisse über Hundeverhalten und Erziehung als auch praktische Fähigkeiten im Umgang mit dem Tier. Je nach Bundesland kann die Regelung abweichen, einige verlangen den Nachweis für alle Hundehalter, während andere nur spezifische Rassen betreffen. In Kärnten wird die Einführung eines bundesweiten Sachkundenachweises im Jahr 2026 erwartet, um eine einheitliche Kontrolle zu gewährleisten.

Freilaufende Hunde und Ausnahmen

Bisherige Regelungen betreffend Junghunde, Assistenz-, Therapie-, Polizei-, Rettungs-, Jagd- und andere Diensthunde unterliegen nicht der generellen Leinenpflicht. Auch in bestimmten gekennzeichneten Hundezonen sowie Auslaufplätzen können Hunde ohne Leine geführt werden. Die neue Verordnung fördert damit eine verantwortungsvolle Hundehaltung, die das Freilaufen von Hunden unter den entsprechenden Bedingungen erlaubt.

Die Verordnung kommt nicht nur dem Wohl der Tiere zugute, sondern auch dem Schutz der Wildtiere, was insbesondere in Gebieten von Bedeutung ist, in denen häufig Jagddruck herrscht. Der verantwortungsvolle Umgang mit Hunden ist somit ein zentraler Aspekt dieser neuen Regelungen in Kärnten.
Für weitere Informationen zur Sachkunde überprüfen Sie auch die Informationen von rundum.dog, wo Details zu den Anforderungen und Prüfungsmodalitäten zu finden sind.


Fatal error: Uncaught ErrorException: file_get_contents(/www/htdocs/w01efc79/die-nachrichten.at/menus/footer-menu.json): Failed to open stream: No such file or directory in /www/htdocs/w01efc79/die-nachrichten.at/footer.php:2 Stack trace: #0 [internal function]: {closure:/www/htdocs/w01efc79/die-nachrichten.at/show.php:11}(2, 'file_get_conten...', '/www/htdocs/w01...', 2) #1 /www/htdocs/w01efc79/die-nachrichten.at/footer.php(2): file_get_contents('/www/htdocs/w01...') #2 /www/htdocs/w01efc79/die-nachrichten.at/show.php(3021): include('/www/htdocs/w01...') #3 {main} thrown in /www/htdocs/w01efc79/die-nachrichten.at/footer.php on line 2
FATAL: Uncaught ErrorException: file_get_contents(/www/htdocs/w01efc79/die-nachrichten.at/menus/footer-menu.json): Failed to open stream: No such file or directory in /www/htdocs/w01efc79/die-nachrichten.at/footer.php:2
Stack trace:
#0 [internal function]: {closure:/www/htdocs/w01efc79/die-nachrichten.at/show.php:11}(2, 'file_get_conten...', '/www/htdocs/w01...', 2)
#1 /www/htdocs/w01efc79/die-nachrichten.at/footer.php(2): file_get_contents('/www/htdocs/w01...')
#2 /www/htdocs/w01efc79/die-nachrichten.at/show.php(3021): include('/www/htdocs/w01...')
#3 {main}
  thrown in /www/htdocs/w01efc79/die-nachrichten.at/footer.php:2