Ein Landwirt im Vogelsberg muss seinen Milchviehbetrieb mit 120 Tieren schließen, nachdem das Verwaltungsgericht Gießen entschieden hat, dass er keine Rinder mehr halten darf. Diese Entscheidung ist das Ergebnis eines Rechtsstreits mit dem Vogelsbergkreis. Der Beschluss des Kreises, dem Landwirt im Juni unzulässige Stallhaltung für die Kühe ab Oktober zu untersagen, führte zu dieser klaren Niederlage für den Bauern.
Tierärzte hatten seit 2020 Mängel auf dem Hof des Landwirts festgestellt. Bei einer Kontrolle Ende 2023 wurden alarmierende Zustände festgestellt: Kälber lebten in einem ungepflegten Stall, der mit feuchtem Material bedeckt war. In der Mitteilung des Gerichts hieß es, dass zwei Kälber sogar Harn aus Pfützen tranken. Außerdem wiesen fünf Kälber Symptome von Stress und Unwohlsein auf, indem sie zitterten und auf den kalten Spalten im Stall lagen.
Verschlechterte Bedingungen für Tiere
Die Beobachtungen der Kontrolleure führten zu einem düsteren Bild. Die Kühe waren stark verschmutzt und es mangelte an sauberem Wasser sowie an geeigneter Futterversorgung. Der Stall bot kein angemessenes Umfeld zum Ruhen, was zu einer überdurchschnittlich hohen Sterblichkeit unter den Rindern zwischen 2020 und 2024 führte. Das Gericht erklärte, dass die Mängel schwere Auswirkungen auf das Wohlergehen der Tiere hatten, darunter Schmerzen und Leiden durch Krankheiten und Unterernährung.
Der Landwirt hatte versucht, gegen die Anordnungen des Kreises vorzugehen, indem er argumentierte, seine Bemühungen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen seien von den Veterinären nicht ausreichend gewürdigt worden. Tatsächlich hatte eine Kontrolle Ende Mai 2024 erste Fortschritte aufgezeigt, was den Vorwurf der schlechten Haltung jedoch nicht entkräftete. Die Richter waren dennoch der Auffassung, dass die nachhaltigen Missstände die wirtschaftliche Existenz des Landwirts nicht legitimierten, vor allem wenn die Gesundheit der Tiere auf dem Spiel steht.
Tierwohl über Berufsfreiheit
Besonders kritisiert wurde die unzureichende Wasserversorgung der Tiere, die selbst nach fünf Jahren nicht behoben wurde. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Schutz der Tiere und die festgestellten Verstöße gegen die Tierschutzbestimmungen eine höhere Priorität besitzen als die Berufsfreiheit des Landwirts.
Obwohl der Beschluss zur Schließung des Betriebs mit dem Aktenzeichen 4 L 3510/24.GI noch nicht rechtskräftig ist, kann der Landwirt gegen diese Entscheidung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Berufung einlegen. Es bleibt abzuwarten, wie dieser Rechtsweg ausgehen wird und ob sich die Haltungsbedingungen für Tiere in der Region durch solche Entscheidungen zukünftig verbessern werden. Weitere Details zu den Vorgängen sind unter www.faz.net zu finden.