GießenKriminalität und Justiz

Radfahrer von Zug erfasst: Schaulustiger beleidigt Beamte in Gießen!

Tragischer Zwischenfall in Gießen: Ein 51-jähriger Fahrradfahrer wird von einem Zug erfasst und schwer verletzt, während ein alkoholisiert auftretender Schaulustiger die Polizei beleidigt und die Einsatzkräfte behindert!

Ein schwerer Vorfall ereignete sich gestern Abend in Gießen, als ein 51-jähriger Radfahrer auf dem Fahrradweg in der Nähe der Bahnstrecke Gießen-Fulda verunglückte. Der Mann kreuzte plötzlich auf Höhe einer Umlaufsperre die Gleise und wurde von einem herannahenden Zug der Hessischen Landesbahn, der aus Großen-Buseck Richtung Gießen unterwegs war, erfasst. Der Zusammenstoß war so heftig, dass der Radfahrer zur Seite geschleudert wurde. Aufgrund seiner schweren Verletzungen wurde er umgehend ins Gießener Universitätsklinikum gebracht.

Der Lokführer des Zuges hatte sofort eine Schnellbremsung eingeleitet und zuvor auch einen Warnpfiff gegeben, jedoch konnte der Unfall nicht mehr verhindert werden. Glücklicherweise blieben die 22 Passagiere im Zug unverletzt. An der Unfallstelle waren neben der Bundespolizei auch der Notfallmanager der Deutschen Bahn AG sowie ein Notarzt im Einsatz, was auf die Ernsthaftigkeit der Situation hinweist.

Ungebührliches Verhalten von Schaulustigen

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Die Bundespolizei hat in diesem Zusammenhang eindringlich darauf hingewiesen, dass die Gefahr, von fahrenden Zügen erfasst zu werden, sehr hoch ist. Sie empfehlen Radfahrern und Fußgängern, beim Überqueren von Bahnübergängen oder Bereich mit Umlaufsperren äußerste Vorsicht walten zu lassen und ihre volle Aufmerksamkeit auf die herannahenden Züge zu richten. Die Umlaufsperren sind speziell dafür konzipiert, um unüberlegtes Überqueren der Gleise zu verhindern und die Menschen auf die Gefahren der Bahngleise aufmerksam zu machen.

Die rechtlichen Konsequenzen von Schaulustigen

Das Gaffen, also das Schaulustigen bei Unfällen, wird von der Bundespolizei als ernstes Problem betrachtet. Es behindert nicht nur die Einsatzkräfte vor Ort, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Fotografieren oder Filmen von verletzten Personen kann gemäß § 201a StGB als Straftat geahndet werden und mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Durch den Vorfall kam es zu erheblichen Störungen im Bahnverkehr, was zur Verspätung von sieben Zügen führte. Insgesamt summierten sich die Verspätungen auf 313 Minuten, und es mussten zudem zwei Zugverbindungen gestrichen werden.

Die Ermittlungen in diesem Fall werden von der Bundespolizeiinspektion Kassel geführt. Zeugen oder Personen mit sachdienlichen Hinweisen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0561 81616-0 oder über die Webseite der Bundespolizei zu melden laut Informationen von www.presseportal.de.

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