Fulda

Sonntagsverbot für Nahkauf: Rothemann verliert Lebensmittelversorgung!

Landkreis Fulda stoppt Sonntagsoffnungen für Mini-Supermarkt in Rothemann: Betreiber Stefan Reith sieht sich durch das Verbot in akute Existenznot gedrängt!

Im kleinen Ort Rothemann im Landkreis Fulda gibt es derzeit Aufregung um die Schließung eines Nahversorgers am Sonntag. Der Betreiber Stefan Reith erhielt ein Schreiben des Landkreises, das ihm untersagt, seinen Mini-Supermarkt an diesem Tag zu öffnen. Dies geschieht aufgrund eines kontinuierlichen Verstoßes gegen das Hessische Ladenöffnungsgesetz, das den Verkauf an Sonn- und Feiertagen verbietet. Der Ministerialbescheid, der ihm angedroht wird, beläuft sich auf ein Zwangsgeld von 2.500 Euro, sollten die Türen des Marktes am Sonntag weiterhin offenstehen.

Der Markt von Reith, der sich seit fast 40 Jahren an der B27 befindet, bot seinen Kunden bisher nicht nur frische Brötchen, sondern eine umfassende Lebensmittelversorgung – und das an sieben Tagen in der Woche. Das plötzliche Verbot bringt nun die Existenz des Geschäfts in Gefahr, da der Umsatz am Sonntag für einen kleinen Betrieb von entscheidender Bedeutung ist. „Die Türen müssen geschlossen bleiben,“ so Reith, der elf Mitarbeiter beschäftigt und auf die Nischenangebote des Marktes angewiesen ist, um im Wettbewerb bestehen zu können.

Gesetzliche Vorgaben und deren Folgen

Das Problem des Nahversorgers stellte sich vor allem während einer Kontrolle durch den Gewerbeprüfdienst des Landkreises Fulda, die im August stattfand. Dort stellte man fest, dass nicht nur Backwaren, sondern auch andere Produkte verkauft wurden, was den gesetzlichen Rahmen sprengte. Für Reith bedeutet dies nicht nur Umsatzverluste, sondern auch Schwierigkeiten bei der Übergabe des Geschäfts an einen möglichen Nachfolger. „Ich bin jetzt 65 Jahre alt und möchte in ein paar Jahren einen Nachfolger finden. Doch das wird schwierig, wenn ich den Laden nicht gesund übergeben kann,“ äußerte er besorgt.

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Der Ortsvorsteher von Rothemann, Oskar Kanne (CDU), unterstützt die Initiative von Reith und bemerkt, wie wichtig die Sonntagsöffnung für die Dorfgemeinschaft wäre. Viele im Dorf hätten gerne weiterhin die Möglichkeit, frische Backwaren sonntags zu kaufen. „Eine Lösung wäre wünschenswert, solange sie die rechtlichen Vorgaben berücksichtigt,“ erklärt Kanne. Das aktuelle Gesetz macht es jedoch nahezu unmöglich, den Markt am Sonntag zu öffnen, ohne dass große Teile zur Backwarenpräsentation genutzt werden.

Neue rechtliche Rahmenbedingungen

In einem etwas anderen Licht zeichnen sich neue Regelungen ab, die vollautomatisierte Supermärkte, wie die Teo-Märkte von Tegut, betreffen. Diese dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen, sofern ihre Verkaufsfläche 120 Quadratmeter nicht überschreitet. Dies lässt die Fragestellung aufkommen, ob solche Regelungen nicht auch für kleine Einzelhändler überdacht werden sollten, um deren Überleben in einer immer herausfordernderen Handelslandschaft zu sichern.

Obwohl die gesetzliche Lage klar ist, bleibt die Frage, wie lange dieser Zustand für Betriebe wie den von Stefan Reith tragbar ist. „Ich habe immer versucht, den Kunden einen guten Service zu bieten, gerade am Sonntag, wenn viele Menschen Zeit zum Einkaufen haben,“ sagt Reith. Doch nun stehen die Türen seines Marktes still, was ihn und die Gemeinde vor besondere Herausforderungen stellt. Für weitere Informationen zu dieser Problematik und der Handlung des Landkreises Fulda, siehe den Bericht bei www.fuldaerzeitung.de.

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