Fulda

Sonntagsöffnung für Nahkauf in Rothemann: Landkreis schlägt Alarm!

Der Landkreis Fulda verbietet dem Nahkauf-Betreiber Stefan Reith in Rothemann, seinen Supermarkt sonntags zu öffnen – eine Entscheidung mit dramatischen Folgen für die Existenz des Kleinunternehmers und die lokale Versorgung!

In Rothemann, einer kleinen Gemeinde im Landkreis Fulda, ist eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen worden, die Konsequenzen für die lokale Einkaufsgewohnheit hat. Stefan Reith, Betreiber eines Nahkauf-Marktes, erhielt jüngst einen Bescheid vom Landkreis Fulda, der ihm untersagt, seinen Laden sonntags zu öffnen. Diese Maßnahme ist nicht einfach so beschlossen worden; sie folgt auf einen langjährigen, jedoch rechtlich bedenklichen Zustand. Seit zwei Jahrzehnten hatte Reith trotz des hessischen Ladenöffnungsgesetzes seine Türen an Sonntagen geöffnet, was nun als gravierender Verstoß gewertet wird.

Sofern der nahkaufende Supermarkt, der in der Region geschätzt wird, auch nach 20 Jahren die Möglichkeit hatte, am Sonntag von 8 bis 11 Uhr zu verkaufen, wird nun mit einem Zwangsgeld in Höhe von 2500 Euro gedroht, wenn Reith sich nicht an die Anweisung hält. Der nahezu 300 Quadratmeter große Markt hat sich als wichtiger Versorger für die örtliche Bevölkerung etabliert, wobei insbesondere Backwaren eine zentrale Rolle in dem sonntäglichen Angebot spielten.

Reiths verzweifelte Situation

Die Entscheidung des Landkreises bringt für Reith eine existenzielle Bedrohung mit sich. „Um als Nahversorger bestehen zu können, habe ich einige Nischen genutzt, denn nur so konnte unsere Existenzfähigkeit erhalten werden“, betont der 65-Jährige. Diese Nischen umfassen unter anderem die frühen Öffnungszeiten während der Woche, um Berufstätige, die von der Nachtschicht kommen, zu versorgen.

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Sollte der Sonntagserlös entfallen, besteht die akute Gefahr, dass der Betrieb nicht mehr tragfähig ist. „Ich habe vor, den Laden noch drei bis fünf Jahre weiterzuführen, und hoffe, dass ich diesen in einem gesunden Zustand an einen Nachfolger übergeben kann“, äußert Reith seine Sorgen.

Die Kontrolle, die im August vorgenommen wurde, offenbarte, dass neben Brötchen auch andere Lebensmittel verkauft wurden. Reith sieht ein großes Unverständnis über die plötzliche Durchsetzung des Gesetzes, nachdem seine Praxis über 20 Jahre akzeptiert wurde. „Niemand hat sich je beschwert, und jetzt wird alles über einen Kamm geschert?“, fragt er verärgert.

Reaktionen aus der Gemeinde

Die Gemeinde steht hinter Reith. Ortsvorsteher Oskar Kanne (CDU) betont, wie wichtig es wäre, die sonntäglichen Öffnungszeiten wiederherzustellen. „Für das Dorf wäre es sehr wichtig, dass die Türen sonntags wieder öffnen können. Zumindest würden wir uns wünschen, dass es die Backwaren wieder gibt“. Er warnt jedoch davor, dass dies rechtlich schwer umsetzbar sein könnte.

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Aktuell sieht Reith keine Möglichkeit, den Laden an Sonntagen zu öffnen. Selbst die Backwarentheke, die starke Nachfrage genießt, bleibt von der Sonntagsöffnung ausgeschlossen. Die rechtlichen Vorgaben besagen, dass der Betrieb nur dann an Sonntagen geöffnet werden darf, wenn der Großteil des Sortiments auf Backwaren ausgelegt ist. Eine weitere Regelung betrifft neuere, vollautomatisierte Supermärkte, wie die von Tegut, die unter bestimmten Bedingungen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen.

This case is a stark reminder of the ongoing tensions between local business practices and legislative frameworks. Die Gründe für die Gesetzesänderungen sind vielfältig, jedoch müssen eingesessene Geschäfte wie Reiths Nahkauf sich nun an diese neuen Realitäten anpassen. Für weitere Informationen über die aktuellen Entwicklungen sind Details bei www.fuldaerzeitung.de verfügbar.

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