Im Zusammenhang mit dem Tod der vierjährigen Emilia im Jahr 2021 in einer Zahnarztpraxis in Kronberg rückt ein skandalöser Fall in den Fokus der Öffentlichkeit. Der verantwortliche Anästhesist steht bereits in der Kritik, da auch immer mehr andere Patienten von ernsthaften Komplikationen nach seinen Eingriffen berichten. Bereits vor Emilias Tod waren die Behörden über Probleme mit dem Arzt informiert, ließen ihn jedoch weiterhin praktizieren, was Fragen zur Verantwortung aufwirft.
Jessica Steinbacher aus Lindenfels, die 2019 aufgrund einer Kieferoperation ebenfalls unter dem Narkosearzt behandelt wurde, schildert ihre Erfahrungen. Nach der Narkose litt sie an schweren Kopfschmerzen und Gedächtnislücken. Ihre Familie erinnerte sich jedoch an die dramatischen Umstände unmittelbar nach dem Eingriff, die schließlich zu einer lebensbedrohlichen Blutvergiftung führten. Die klinischen Fehler des Arztes scheinen mehrfach aufgetreten zu sein und stellen die Frage nach der Sicherheit und Aufsicht über die medizinische Praxis in Hessen.
Der erschreckende Verlauf von Jessica Steinbachers Behandlung
Nach dem unglücklichen Eingriff in der Praxis erhielt Jessica Steinbacher in der Nacht Hilfe vom Rettungsdienst. Statt das Opfer einer missglückten Narkose zu retten, verursachte der Anästhesist mehrere schwerwiegende medizinische Komplikationen. Steinbachers Mutter berichtet von einem erschütternden Anblick: Ihre Tochter wirkte nach der Behandlung wie „der leibhaftige Tod“. In der Heidelberger Uniklinik konnte letztlich das Leben von Jessica gerettet werden.
Die Gerichtsverhandlung in Frankfurt zu Emilias Fall beleuchtet nicht nur die Fehler des Narkosearztes, sondern auch die der Behörden. Während des Prozesses wurden zahlreiche weitere Patienten gehört, die von ernsten Nachwirkungen seiner Behandlungen berichteten. Diese Entwicklung wirft ernsthafte Fragen zu seinem weiterhin erlaubten Arbeiten auf, während bereits frühere Todesfälle und Komplikationen im Raum standen.
Im Rahmen der Verhandlungen wurden auch die Umstände beleuchtet, die zur Strafe des Arztes wegen fahrlässiger Tötung führten. Diese betraf einen ähnlichen Fall, in dem ein Patient während einer Zahnoperation starb. Der entscheidende Punkt war die mangelhafte Kompression des Blutdrucks, die letztlich zu einem Herzstillstand führte. Auch in diesem Fall wurde das juristische Nachspiel als unzureichend wahrgenommen.
Ermittlungen und Fragen zur Verantwortung
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen die Praktiken des Anästhesisten wurden nach einiger Zeit eingestellt, da keine ausreichenden Beweise für Fehlverhalten gefunden wurden. Insbesondere die Behauptung, die Patientin Jessica Steinbacher könnte sich selbst infiziert haben, sorgte für Unverständnis bei den betroffenen Familien. „Hätten die damals meine Tochter ernst genommen, könnte das Kind noch leben“, erklärte ihre Mutter Gabriele mit den Worten ihrer Trauer und Frustration.
Die jüngsten Gerichtsverfahren haben eine Flut von neuen Fällen ans Licht gebracht. Diese Geschichten von Patienten, die unter den Händen des Anästhesisten litten, verdeutlichen ein klareres Bild des Problems: Mindestens elf Personen haben gesundheitliche Schäden nach ihren Narkosen geltend gemacht, was zeigt, dass dies kein Einzelfall ist.
Darüber hinaus betonte die Staatsanwaltschaft Mainz, dass im September 2021 Ermittlungen gegen den Anästhesisten durchgeführt wurden. Vorwürfe, dass er möglicherweise Gewalt gegen eine andere Patientin angewendet habe, wurden jedoch ebenfalls eingestellt. Dadurch bleibt er unter dem Verdacht ungestraft, trotz der gravierenden Ereignisse.
Das Landgericht Frankfurt will im Rahmen des Verfahrens auch die Vorfälle in Mannheim und Mainz berücksichtigen. Die wiederholten Vorwürfe gegen den Anästhesisten werfen nicht nur juristische Fragen auf, sondern auch ethische Bedenken hinsichtlich der Schutzmaßnahmen des Gesundheitssystems.
Während die rechtlichen Schritte weiter andauern und die zuständigen Behörden in der Kritik stehen, bleibt das Bild eines Gesundheitswesens, das nicht ausreichend Schutz für die Patienten bietet, stark im Gedächtnis der Betroffenen haften. Die Anwälte des Angeklagten äußern sich bislang nicht zu den neuen Vorwürfen. www.tagesschau.de wird voraussichtlich über die weiteren Entwicklungen berichten.