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Hessen Ebnet den Weg für CO2-Speicher – Ein großer Schritt für das Klima!

Hessen plant, dem Gesetzesentwurf zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid (CO₂) zuzustimmen. Dies wurde von dem hessischen Wirtschafts- und Energieminister Kaweh Mansoori (SPD) in Antwort auf eine Anfrage der FDP bestätigt. Die Zustimmung wird erteilt, sobald der Entwurf im Bundesrat vor der anstehenden vorgezogenen Bundestagswahl zur Abstimmung kommt. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS) als Teil der Bemühungen zur Erreichung der Klimaziele zu ermöglichen.

Geplant ist die Speicherung von CO₂ insbesondere in der Nordsee, um Emissionen in der Kalk- und Zementproduktion zu verringern. Sowohl die Union als auch die FDP haben bereits signalisiert, dass sie dem Gesetzesentwurf zustimmen werden. Der Entwurf wurde im September 2024 von der Ampel-Koalition in den Bundestag eingebracht. Ob das Gesetz jedoch in der Sitzung des Bundesrats am 14. Februar behandelt wird, ist derzeit unklar.

Voraussetzungen und Herausforderungen der CO₂-Speicherung in Hessen

Die CCS-Technologie wird als Brückentechnologie für Industrien wie Zement, Stahl und Chemie betrachtet, die nur schwer zu dekarbonisieren sind. In Hessen gibt es potenziell geeignete geologische Speicherstandorte, darunter die Hessische Senke (Vogelsberg, Hohe Rhön, Raum Kassel). Allerdings fehlen bislang ausreichende Daten zu diesen Standorten. Im Oberrheingraben existieren Erdöl- und -gasspeicher mit geringen Kapazitäten.

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Experten und Umweltorganisationen warnen vor den hohen Kosten und der schwierigen Umsetzung der CO₂-Speicherung. CCS umfasst das Einfangen, Verflüssigen und Einlagern von CO₂ in geologischen Formationen, um Emissionen nachhaltig zu reduzieren. Deutschland hat mit dem Bundesklimaschutzgesetz das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 festgelegt. Technologien zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung werden als entscheidend für die Erreichung dieser Klimaziele angesehen.

Wie bei der Debatte im Bundestag am 27. September 2024 über eine Änderung des Kohlenstoffdioxidspeicherungsgesetzes (KSpG) diskutiert, soll die neue Gesetzeslage die Rahmenbedingungen für CCS und die Kohlenstoffabscheidung und -nutzung (CCU) in Deutschland verbessern. CCS bezieht sich hierbei auf die dauerhafte Speicherung von CO₂ in geologischen Formationen.

Der bestehende Rechtrahmen deckt derzeit nur den Transport zu Speichereinrichtungen ab, weshalb eine Gesetzesänderung notwendig ist, um auch CCU-Projekte zu unterstützen. Die Bundesregierung hat Vorschläge zur Schaffung einer umfassenden Infrastruktur für den Transport und die Speicherung von CO₂ verabschiedet, die auch die Einbindung internationaler Vorbilder wie Norwegen miteinschließt.

In Deutschland ist die Inbetriebnahme einer CCU-Anlage im industriellen Maßstab ab 2025 geplant. CCS und CCU könnten entscheidende Bausteine für die Energiewende in Deutschland werden, insbesondere wenn die Preise für CO₂-Zertifikate steigen. Ein umfassender Rahmen zur Regelung des Aufbaus von CCS und CCU ist daher erforderlich, um die ambitionierten Klimaziele erreichen zu können.

Weitere Details zur Thematik kann man auf n-tv.de und taylorwessing.com nachlesen.


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