Hamburg greift durch! Die Stadt hat ihr Vorkaufsrecht für Grundstücke an der Billstraße aktiviert, nachdem Verhandlungen mit potenziellen Käufern gescheitert sind. Ziel war es, Käufer zu finden, die sich an den Bebauungsplan und das ambitionierte „Zielbild Billstraße 2030“ halten. Doch die Stadt ließ nicht locker und sicherte sich die Flächen per Bescheid. Doch die Verkäufer zogen den Rückzieher und nutzten ihr gesetzliches Rücktrittsrecht, wodurch die Grundstücke nun wieder in den Händen der ursprünglichen Eigentümer bleiben.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel betont die Wichtigkeit des Vorkaufsrechts: „Es wirkt präventiv und kann spekulative Verkäufe verhindern. Wir wollen Raum für industrielle Nutzung schaffen und Fehlentwicklungen nachhaltig unterbinden.“ Die Stadt plant, auch in Zukunft ihr Vorkaufsrecht geltend zu machen, um die industrielle Entwicklung in der Billstraße voranzutreiben.
Stadt setzt auf industrielle Nutzung
Ralf Neubauer, Bezirksamtsleiter Hamburg-Mitte, erklärt: „Das Vorkaufsrecht hilft uns, die vorgesehenen Industrienutzungen durchzusetzen. Grundstücke werden nur an Käufer vergeben, die bereit sind, einen Industriebetrieb anzusiedeln.“ Die Stadt unterstützt zudem Eigentümer, die eine industriegebietskonforme Nutzung anstreben. „Wir haben einen langen Atem und werden die Verbundeinsätze fortsetzen, um dauerhafte Veränderungen zu erreichen“, so Neubauer weiter.
Für weitere Informationen über das Zielbild Billstraße und das Vorkaufsrecht der Stadt besuchen Sie: Zielbild Billstraße.