In Luxemburg steht ein bedeutender Regierungswechsel bevor. Am Dienstag, dem 8. Oktober, wird Großherzog Henri seinem Sohn Guillaume offiziell zum Stellvertreter ernennen, was ein wichtiger Schritt in Richtung einer zukünftigen Amtsübergabe darstellt. Der 42-jährige Erbgroßherzog Guillaume wird als «Lieutenant-Représentant» spezielle Kompetenzen übernehmen, während Großherzog Henri, der seit dem 7. Oktober 2000 im Amt ist, weiterhin als Staatschef fungiert. Ein konkretes Datum für Henris Abdankung ist bisher jedoch noch nicht bekannt.
Großherzog Henri hatte im Juni während des luxemburgischen Nationalfeiertags angekündigt, dass er seinen Sohn zum Statthalter ernennen würde. Diese Ernennung folgt einem historischen Beispiel, denn Henri selbst hatte zweieinhalb Jahre vor der Abdankung seines Vaters Jean ebenfalls die Funktion des «Lieutenant-Représentant» inne.
Unklare Kompetenzen und deren Konsequenzen
Die genauen Verantwortungen von Guillaume bleiben momentan unklar. Luc Heuschling, Professor für Verfassungsrecht an der Universität Luxemburg, erklärte, dass es darauf ankommt, was Großherzog Henri in Absprache mit der Regierung festlegt. Gemäß der neu gefassten Verfassung von 2023 ist es theoretisch möglich, dass die gesamten Aufgaben des Staatschefs auf den Stellvertreter übertragen werden. Es gibt jedoch Bedenken, da Artikel 58 der Verfassung ungenau formuliert ist und die bisherigen Vorschriften ähnlich vage waren.
Der Wissenschaftler bringt auch zur Sprache, dass die luxemburgische Regierung klare Richtlinien festlegen sollte, um die Befugnisse des neuen Statthalters zu definieren. Die offizielle Gegenzeichnung der Ernennung durch Premierminister Luc Frieden erfolgt ebenfalls am Dienstag, was den offiziellen Charakter des Wechsels unterstreicht.
Heuschling äußert sich kritisch zur Doppelrolle in der Monarchie, da es grundsätzlich nur einen Staatschef geben sollte. Diese bemerkenswerte Sichtweise wirft Fragen auf über die Notwendigkeit einer Stellvertretung, wenn die Aufgaben zuvor von nur einer Person wahrgenommen wurden.
Die Historie der luxemburgischen Monarchie zeigt, dass es in der Vergangenheit Gründe für die Einsetzung eines Stellvertreters gab, beispielsweise aus geografischen Überlegungen. Vor 1890, als Luxemburg seine eigene Dynastie erhielt, gab es eine Personalunion mit den Niederlanden, die solche Praktiken erforderlich machte. Doch heutzutage scheint diese Stellvertretung nicht mehr unbedingt nötig zu sein, merkt Heuschling an. In den 193 Jahren seit der Gründung des modernsten luxemburgischen Staats existierten nur fünf verschiedene Stellvertretungen, und eine Frist für deren Einführung ist in der Verfassung nicht unterlegt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Heuschling erwartet, die Zeit bis zu Guillaumes offizieller Thronbesteigung werde nicht lange auf sich warten lassen. Henri wird voraussichtlich einen passenden Zeitpunkt wählen, um seine abdankung zu verkünden, insbesondere wenn es keine bedeutsamen Diskussionen oder Spannungen bezüglich der Monarchie gibt.
Erbgroßherzog Guillaume, seit Oktober 2012 mit Prinzessin Stéphanie verheiratet, ist der Vater von zwei Söhnen. Es ist bemerkenswert, dass Luxemburg als einzig verbliebenes Großherzogtum der Welt gilt und etwa 670.000 Bürger zählt. Der Titel „Großherzog“ bezieht sich auf Monarchen, die zwischen Königen und Herzögen stehen und erheblichen Einfluss auf die politischen Geschicke ihres Landes haben.
Die Entwicklungen rund um die Ernennung Guillaumes und die damit verbundenen Regelungen könnten weitreichende Auswirkungen auf die Struktur und das Verständnis der luxemburgischen Monarchie haben. Besonders die Frage der Zuständigkeiten und die Reaktionen der Bevölkerung auf diesen Wechsel bleiben in den kommenden Wochen eine spannende Angelegenheit.