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Gerichtsurteil: Corona-Hilfen bleiben für Unternehmer unantastbar!

Stand: 23.10.2024 15:53 Uhr

Ein spektakuläres Urteil aus Stuttgart! Zwei Unternehmer haben in einem Rechtsstreit gegen das Land Baden-Württemberg einen triumphalen Sieg errungen. Die Betreiberinnen eines Hotels und eines Friseursalons müssen die erhaltenen Corona-Hilfen nicht zurückzahlen! Richter des Verwaltungsgerichts kritisierten die Unklarheiten in den ausgehändigten Formularen und den dazugehörigen Informationen, die das Land veröffentlicht hatte.

Die Richter fanden, dass die Antragstellerinnen nicht ausreichend informiert waren, dass die Hilfen lediglich für vorübergehende Liquiditätsprobleme gedacht waren. Stattdessen dachten sie, es handele sich um allgemeine Unterstützungsleistungen für Betriebe, die während der Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind. Daher erklärte das Gericht die Rückzahlungsbescheide für rechtswidrig und verbot dem Land, das Geld zurückzufordern.

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Rückzahlungsforderungen steigen auf!

Die beiden Unternehmen erhielten 2020 Corona-Hilfen in Höhe von 10.400 und 15.000 Euro! Diese Gelder sollten kurzfristig Firmen und Soloselbstständige unterstützen, die wegen der Pandemie schließen mussten. Aber was folgte? Plötzliche Rückzahlungsaufforderungen! Auf Grundlage einer späteren Überprüfung der finanziellen Situation forderte das Land das Geld von zahlreichen Betrieben zurück.

Im Jahr 2022 flatterten den Firmen Rückforderungsbescheide ins Haus. Nach einem gescheiterten Widerspruch wandten sich die Unternehmer an das Verwaltungsgericht Stuttgart. Die Entscheidung steht derzeit noch auf der Kippe, da das Gericht in Anbetracht der grundsätzlichen Bedeutung der Fälle eine Berufung zuließ. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Rechtsstreit weiterentwickeln wird!

Quelle/Referenz
tagesschau.de

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