Das Landratsamt Nürnberger Land hat dringliche Informationen zu den Fristen für den Umtausch von alten Papierführerscheinen in das neue, fälschungssichere EU-Kartenformat veröffentlicht. Dieser Umtausch ist nicht nur wichtig, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.
Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden, müssen bis zu einem bestimmten Datum umgetauscht werden. Besonders die Jahrgänge ab 1971 stehen im Fokus, denn für sie endet die Umtauschfrist bereits im Januar 2025. Wer also noch im Besitz eines alten Papierführerscheins ist und zu diesen Jahrgängen gehört, sollte sich umgehend um den Umtausch kümmern, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Wichtige Fristen und Regelungen
Der Austausch von alten Führerscheinen erfolgt nach einem verbindlichen Stufenplan. Aktuell müssen alle Führerscheine (in rosa) der Jahrgänge 1971 und später umgetauscht werden. Wichtig zu wissen ist, dass der Antrag allein bis zum 19. Januar 2025 eingereicht werden muss – der neue Führerschein muss bis zu diesem Datum auch tatsächlich vorliegen. Andernfalls könnte das Fahren mit einem alten Führerschein ordnungswidrig bestraft werden, was ein Bußgeld nach sich ziehen kann.
Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt, den Umtausch jetzt zu beantragen. Angesichts eines zu erwartenden hohen Antragsaufkommens gegen Ende der Frist, könnte es zu längeren Wartezeiten kommen. Wer sich in die Warteschlange für die Bearbeitung begeben möchte, sollte daher frühzeitig handeln, um die Bearbeitungszeit von rund zwölf Wochen nicht zu überschreiten.
Die Fristen beginnen nun fast alle auslaufend zu sein, denn im Jahr 2025 verlieren die letzten alten Papierführerscheine ihre Gültigkeit. Ein aktives Fahren mit solch einem Führerschein könnte rechtliche Probleme mit sich bringen, da die Bestimmungen in Bezug auf die Führerscheinpflicht strikt umgesetzt werden.
Ein weiterer wichtiger Termin für alle EU-Bürger ist der 19. Januar 2033. Bis zu diesem Datum müssen alle über einen fälschungssicheren, einheitlichen und 15 Jahre befristeten Führerschein verfügen. Ein freiwilliger Umtausch ist jedoch jederzeit möglich, sodass interessierte Personen nicht bis zur Frist warten müssen.
Die Kosten für den Umtausch belaufen sich derzeit auf 25,30 Euro. Zu den benötigten Unterlagen gehören ein Antrag, ein Eigenhändige Unterschrift auf dem Formblatt, ein gültiger Ausweis, der aktuellste Führerschein (im Fall einer nicht-persönlichen Antragstellung sind Kopien dieser Dokumente ausreichend) und ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
Der Antrag für den neuen Führerschein kann auf verschiedenen Wegen gestellt werden: entweder persönlich beim Landratsamt nach Terminvereinbarung, bei der Wohnsitzgemeinde oder auch per Post. Digital stehen darüber hinaus auch Onlineformulare zur Verfügung. Für weitere Informationen und detaillierte Auskünfte zu Fristen sowie zur Antragstellung können interessierte Bürger die Webseite www.nuernberger-land.de/serviceleistungen/fuehrerschein besuchen.
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