Im Landkreis Haßberge gibt es wichtige Informationen für Schüler und deren Eltern bezüglich der Erstattung von Schulwegkosten. Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Frist für die Einreichung der Anträge für das Schuljahr 2023/2024 am 31. Oktober 2024 endet. Nach diesem Datum können keine Anträge mehr angenommen werden, was die Dringlichkeit erhöht, sich rechtzeitig um die notwendigen Formulare zu kümmern.
Eine interessante Änderung betrifft die Belastungsgrenzen für die Reiseaufwendungen. Diese wurden für das jetzt beginnende Schuljahr 2023/2024 gesenkt. Künftig müssen Eltern nur noch einen Eigenanteil von 320 Euro pro Schüler und 490 Euro pro Familie pro Schuljahr zahlen. Zudem haben Schüler, die etwa ein 365-Euro-Ticket für den VGN besitzen, Anspruch auf eine Rückerstattung von bis zu 45 Euro, vorausgesetzt, sie erfüllen die festgelegten Bedingungen. In besonderen Fällen, insbesondere wenn es Kindergeld für drei oder mehr Kinder gibt, entfällt der Eigenanteil sogar ganz.
Berechtigte Schüler
Die Erstattung der Fahrtkosten gilt für Schüler ab der 11. Klasse weiterführender Schulen, einschließlich Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen. Ein entscheidendes Kriterium ist, dass der Schulweg mehr als drei Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wird. Die Anträge sind entweder direkt im Schulsekretariat oder beim Landratsamt erhältlich, was den Zugang zu diesen notwendigen Informationen erleichtert.
Eltern und Schüler, die Fragen zur Antragstellung oder zu spezifischen Anforderungen haben, können sich am Vormittag unter der Telefonnummer 09521/27-475 an das Sachgebiet Schülerbeförderung wenden. Es stehen auch umfassende Informationen auf der offiziellen Webseite des Landratsamts Haßberge zur Verfügung, was es einfach macht, alle nötigen Details zu erfahren und korrekt vorzugehen.
Diese Änderung und die klaren Fristen tragen dazu bei, dass die Schüler und Familien innerhalb des Landkreises besser unterstützt werden können, besonders in ansteigenden Zeiten der Kosten und des Schulwegverkehrs. Das Landratsamt ermutigt alle Betroffenen, von diesen Unterstützungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen, um finanzielle Entlastungen zu erhalten.
Für mehr Details und Informationen zu den aktuellen Regelungen besuchen Sie bitte die Webseite des Landratsamts Haßberge.