Am 14. Oktober 2025 hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) die Parlamentsposition zum ersten Omnibus zur Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen. Dieser Schritt wird von ÖVP-Wirtschaftssprecherin Angelika Winzig als Meilenstein für weniger Bürokratie und bessere Regelungen in der EU gewertet. Winzig, die an einem Entbürokratisierungsprojekt der JKU Linz mitwirkte, sieht in den verabschiedeten Normen ein Fundament für zukünftige EU-Rechtstexte.
Das Hauptziel der neuen Gesetzgebung ist die Einführung einer praxisorientierten Regulierung, die darauf abzielt, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern. Insbesondere sind die neuen Regelungen als Antwort auf die Rückmeldungen von Mitgliedstaaten und Unternehmen gedacht, die eine Erleichterung der bisherigen Berichterstattungsanforderungen forderten.
Entlastungen für Unternehmen
Die Parlamentsposition bringt mehrere entscheidende Entlastungen für Unternehmen mit sich:
- Höhere Schwellenwerte: Berichtspflichten gelten nur für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro.
- Schutz kleiner Zulieferer: Unternehmen sind lediglich verpflichtet, „zumutbare Informationen“ von ihren Lieferanten einzuholen.
- Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Vertrauliche Informationen bleiben auch unter den neuen Regelungen geschützt.
- Digitale Vereinfachung: Einführung eines einheitlichen elektronischen Formats sowie eines Reporting-Portals für Nachhaltigkeitsberichte.
- Klarere Sorgfaltspflichten: Die Anforderungen werden angepasst, sodass Unternehmen lediglich eine „Pflicht zu Bemühungen“ statt einer Erfolgspflicht zu erfüllen haben.
Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Ansatzes, der unter dem Titel „Bürokratieabbau“ in den Omnibus-Regelungen der EU festgehalten wird. Die ersten Berichtssaisons nach den europäischen Berichtsstandards ESRS haben die Notwendigkeit solcher Maßnahmen verdeutlicht.
Ausblick auf kommende Veränderungen
Die finale Richtlinie wird voraussichtlich Ende 2025 oder Anfang 2026 erwartet. Daher soll eine umfassende Einigung über die Berichterstattung erfolgen. Insbesondere wird eine Umsetzung der „Stop-the-clock“-Richtlinie bis zum 31. Dezember 2025 angepeilt. Diese sieht vor, dass die erstmalige Berichtspflicht für Unternehmen, die 2024 nicht berichtspflichtig sind, um zwei Jahre verschoben wird.
Ein bedeutendes Element ist auch die Taxonomie-Anpassungsverordnung, die für eine Vereinfachung der Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 sorgt und einen Wesentlichkeitsgrundsatz von 10 Prozent einführt. Hierbei werden die Schwellenwerte für die Berichtspflicht ebenfalls auf Unternehmen mit mehr als 450 Millionen Euro Umsatz und mehr als 1.000 Beschäftigten angepasst.
Winzig sieht die neuen Regelungen und den Beschluss des JURI als „Blaupause“ für zukünftige EU-Gesetzgebungsverfahren und betont ihren Einsatz für Rechtsklarheit und weniger Bürokratie.
Die Bundesregierung hat sich bereits für die Ziele des „European Green Deals“ ausgesprochen und betont, dass die Zielerreichung nicht zu unverhältnismäßigen Bürokratisierungsbelastungen führen sollte. BDO hebt hervor, dass das nationale Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der CSRD bereits initiiert wurde, nachdem die Fristen zur Umsetzung in Deutschland noch nicht eingehalten werden konnten.
Insgesamt zeigen die Maßnahmen der Europäischen Kommission und die Beschlüsse des JURI einen klaren Weg auf, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU zu vereinfachen und Unternehmen zu entlasten. Dies könnte nicht nur die Compliance erleichtern, sondern auch die Implementierung nachhaltiger Praktiken in der Unternehmenswelt fördern.
Weitere Informationen sind in den Details zu finden: OTS, BMJ.






