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Erpresser nutzt Trampling für finanzielle Ausbeutung und Drohungen

Am Landgericht Traunstein kam es zu einem aufsehenerregenden Verfahren, das große Emotionen und schwerwiegende Vorwürfe beinhaltete. Der 32-jährige Angeklagte wurde wegen Erpressung und Bedrohung seines Opfers zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Fall nahm seinen Anfang vor mehr als einem Jahrzehnt, als der junge Mann und das spätere Opfer sich via Internet kennenlernten.

Der Angeklagte suchte nach Personen, die bereit waren, auf seinem Körper „herumzutrampeln“, eine Praxis, die auch als „Trampling“ bekannt ist. Laut der Staatsanwältin, Magdalena Tomaschko, versuchte der Angeklagte dann, sein Opfer mit Drohungen und der Behauptung, er habe belastendes Material, zu erpressen. Der Angeklagte behauptete, über einen „Ordner“ zu verfügen, der Fotos und Chats dokumentiere und drohte dem Opfer, diese Informationen der Polizei zu übergeben, wenn es nicht zu Zahlungen komme.

Details der Erpressung und Bedrohung

Die ersten Vereinbarungen sahen Zahlungen von 300 Euro pro Monat vor. Doch im Dezember 2022 verlangte der Angeklagte 400 Euro, und die Summe, die das Opfer zahlen musste, stieg bis Oktober 2023 auf unglaubliche 39.500 Euro an. Überraschend kam eine zusätzliche Forderung von 15.000 Euro im Juli 2023. Um diese Summe aufzubringen, nahm das Opfer einen Kredit auf und zahlte in zwei Raten, bevor der Druck und die Drohungen des Angeklagten unerträglich wurden.

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Als das Opfer aufgrund finanzieller Probleme keinen weiteren Kredit aufnehmen konnte, verschärfte sich die Situation. Der Angeklagte drohte ihm via Messengerdienst mit schwerwiegenden körperlichen Gewalttaten, unter anderem erklärte er, er wolle das Opfer und dessen Familie bedrohen. Am 5. Oktober 2023 kam er dann tatsächlich zur Wohnung des Geschädigten und eskalierte die Situation, indem er mit einem Kampfmesser, das eine Klinge von 20 Zentimetern hatte, und einer Drohgeste auftrat.

Die Polizei wurde alarmiert, und ein Haftbefehl gegen den Angeklagten wurde im Januar 2024 erlassen. Vor Gericht räumte der Angeklagte die Vorwürfe der Erpressung und die Bedrohung am besagten Tag ein und erklärte, dass es sich beim „Trampling“ um Spaß gehandelt habe. Der sogenannte „Ordner“ sei nie existiert hat und das Geld habe er für seinen Drogenkonsum benötigt.

Das Urteil und seine Hintergründe

Der Angeklagte zeigte Reue für seine Taten und gab zu, dass er dem Geschädigten sowie dessen Familie große Angst gemacht habe. Ein Gutachten stellte fest, dass der Angeklagte zu jedem Zeitpunkt voll schuldfähig war, was bedeutete, dass keine Gründe für eine Entlassung in eine psychiatrische Behandlung oder zur Suchttherapie vorlagen. Der Zeitraum der Erpressung wurde schließlich auf die Jahre 2021 bis 2023 reduziert.

Staatsanwältin Tomaschko forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten, während der Verteidiger, Erhard Frank, drei Jahre als ausreichend erachtete. In Bezug auf den finanziellen Schaden war man sich jedoch einig: Es sollten 22.600 Euro als Wertersatz eingezogen werden.

Die erbitterten Auseinandersetzungen und der anhaltende Druck auf das Opfer zeigen die schwerwiegenden Konsequenzen von Erpressung und Bedrohung, die in unserer Gesellschaft häufig übersehen werden. Der Fall steht exemplarisch für die Risiken des Internets und die damit verbundenen Gefahren, die oft unbemerkt bleiben.

Quelle/Referenz
pnp.de

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