Am 1. November 2025 wurde der Flughafen BER in Berlin kurzzeitig wegen der Sichtung einer Drohne geschlossen. Die Schließung dauerte etwa zwei Stunden, während derer eine Reihe von Flügen umgeleitet werden musste. Laut vienna.at durften bis 2:00 Uhr weiterhin Maschinen starten und die ganze Nacht landen, um die Verspätungen auszugleichen. Fünf Maschinen nutzten diese Regelung, während der Betrieb am Boden nicht eingeschränkt war.
Drohnen stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko in der Umgebung von Flughäfen dar. Die Zahl der Vorfälle mit Drohnen nimmt seit Jahren zu. Allein in diesem Jahr wurden am Flughafen Berlin bereits fünf Drohnenbehinderungen von der Deutschen Flugsicherung (DFS) erfasst. Im Vergleich dazu gab es im Jahr 2024 insgesamt 20 und im Jahr 2023 mehr als 15 Vorfälle. Eine klare Regelung besagt, dass Drohnenflüge in einem Radius von 1,5 Kilometern um Flughäfen verboten sind. Bei Sichtungen von Drohnen ist es möglich, An- und Abflüge teilweise oder sogar vollständig einzustellen. Solche verbotenen Drohnenflüge können als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr bestraft werden.
Rechtliche Grundlagen für Drohnenflüge
Die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) in Deutschland sind präzise geregelt. Laut lba.de gelten seit dem 31. Dezember 2020 neue EU-Vorschriften, die durch die DVO (EU) 2019/947 und DVO (EU) 2019/945 festgelegt sind. Diese europäischen Verordnungen werden durch nationale Gesetze ergänzt. Insbesondere in der Nähe von Flughäfen und kritischer Infrastruktur gibt es spezifische Einschränkungen.
Die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und das Luftverkehrsgesetz umfassen zahlreiche Regelungen über den Betrieb von Drohnen. Darüber hinaus sind Allgemeinverfügungen zur Einrichtung geografischer Gebiete für den Tierschutz und die Wildtierrettung erhebliche Aspekte dieser Regularien. Störungen und sicherheitsrelevante Ereignisse im Zusammenhang mit Drohnenflügen müssen gemäß der Verordnung (EU) 376/2014 innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden.
Zunehmende Drohnensichtungen
Der Vorfall am Flughafen BER ist kein Einzelfall. Bereits im Oktober 2025 wurden ähnliche Störungen am Flughafen München verzeichnet. Die ansteigende Zahl von Drohnensichtungen ist alarmierend und wirft Fragen zur Sicherheit im Luftverkehr auf. Die Deutsche Flugsicherung hat Maßnahmen ergriffen, um der Situation gerecht zu werden, doch die Gesetzgebung und Aufsicht müssen kontinuierlich angepasst werden, um den Herausforderungen durch die immer weitverbreitetere Nutzung von Drohnen zu begegnen.
Drohnenflüge, die gegen bestehende Regulierungen verstoßen, gefährden nicht nur den Luftverkehr, sondern auch die Sicherheit der Passagiere und des Flughafenpersonals. Es ist entscheidend, dass sowohl die Behörden als auch die Betreiber von Drohnen sich ihrer Verantwortung bewusst sind und sicherstellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.