In einem schockierenden Fall aus Deutschland wurde eine 25-jährige Frau und ihr 26-jähriger Bekannter wegen des sogenannten Doppelgängerin-Mordes zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Die Ingolstädterin hatte laut dem Landgericht Ingolstadt einen grausamen Plan geschmiedet, um selbst als tot zu gelten. Um dies zu erreichen, suchte sie in sozialen Netzwerken nach einer Frau, die ihr ähnlich sah, und fand eine 23-jährige aus Baden-Württemberg, die sie letztendlich brutal ermordete. Laut Aussagen des Vorsitzenden Richters, Konrad Kliegl, handelt es sich bei der Tat um "eine verstörende" und besonders schwere Straftat, die voraussichtlich eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausschließt.
Die Mordtat ereignete sich im August 2022, als die beschuldigte Deutsch-Irakerin und ihr komplementierender Kosovare das Opfer unter einem Vorwand nach Ingolstadt lockten. Sie nahmen die Frau unter dem Vorwand mit, sie würde eine kosmetische Behandlung erhalten. Stattdessen stachen sie ihr 56 Mal mit einem Messer in einem Waldstück nahe Heilbronn in die Brust, bevor sie die Leiche im Auto der Täterin ablegten. Zunächst hatten Ermittler geglaubt, dass die Ingolstädterin tot sei, erst bei der Obduktion stellte sich heraus, dass es sich um die gesuchte Doppelgängerin handelte, wie Volksblatt berichtete. Die Ermittler vermuten, dass die Täterin einen Neuanfang nach Familienstreitigkeiten wollte, was sie als Motiv für die abscheuliche Tat ansahen.
Prozessverlauf und zusätzliche Verurteilungen
Der aufwändige Prozess dauerte rund elf Monate und erforderte über 50 Verhandlungstage. Die Verteidigung hatte auf Freispruch pochen wollen, da sie den Fall als nicht ausreichend aufgeklärt ansahen. Doch der Staatsanwaltschaft gelang es, die besondere Schwere der Schuld nachzuweisen. Zusätzlich wurde die Frau auch wegen versuchter Anstiftung zum Mord verurteilt, da sie beabsichtigt hatte, ihren Schwager töten zu lassen, was jedoch nicht zur Ausführung kam. Diese zusätzlichen Anklagepunkte sorgten für ein erhöhtes Augenmerk auf die Vorstrafen der Angeklagten und deren gefährliches Verhalten, wie inFranken berichtete. Der Fall hat sowohl in der Öffentlichkeit als auch in der Rechtsprechung hohe Wellen geschlagen und wirft Fragen über den psychologischen Zustand der Angeklagten auf.
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