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Deutschland stellt Gasheizungen ab – So wird die Wärmeversorgung neu!

Deutschland verfolgt ehrgeizige Pläne zur Reduktion der CO₂-Emissionen und strebt an, bis 2045 klimaneutral zu werden. Zentrale Maßnahmen sind der Ausstieg aus Gasheizungen und die Einführung erneuerbarer Energien im Heizungsbereich. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten nur Heizungen installiert werden, die mindestens 65% ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken. Diese Vorgabe ist Teil der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), wie die Bundesregierung mitteilte.

Für Bestandsbauten gelten klare Übergangsfristen: Ab 2029 müssen bestehende Gasheizungen schrittweise auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Ziel ist es, bis 2045 vollständig auf fossile Heizungen zu verzichten. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern wird diese Regelung ab dem 30. Juni 2026 und in Städten mit bis zu 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2028 wirksam. Die Maßnahmen sehen zudem vor, dass die kommunale Wärmeplanung bis 2028 abgeschlossen sein soll.

Finanzielle Unterstützung und Beratung

Für Hausbesitzer und Mieter bietet der Staat diverse Fördermöglichkeiten an. Bis zu 70% der Kosten für neue Wärmepumpen können durch Zuschüsse abgedeckt werden. Haushalte mit niedrigem Einkommen erhalten zusätzlich einen Einkommensbonus. Mieter werden angehalten, mit ihren Vermietern über geplante Heizsystemumstellungen zu sprechen. Beratungen zur Energieversorgung werden empfohlen, wobei der Bund bis zu 50% der Kosten übernimmt.

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Wärmepumpen, Biomasseheizungen, solarthermische Anlagen oder der Anschluss an Wärmenetze sind empfohlene Alternativen zu Gasheizungen. Das Gesetz fördert auch Hybridlösungen, bei denen fossile Heizungen mit erneuerbaren Technologien kombiniert werden können. Vor dem Einbau neuer Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen ist zudem eine Beratung durch Fachpersonal verpflichtend.


- Übermittelt durch West-Ost-Medien

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Mannheim, Deutschland
Beste Referenz
merkur.de
Weitere Quellen
bmwsb.bund.de

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