In einem schockierenden Prozess in Unterfranken hat der 42-jährige Angeklagte, der als Anführer einer Lebensgemeinschaft gilt, Revision gegen sein Urteil eingelegt. Der Mann wurde am Dienstag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt, nachdem er wegen mutmaßlicher Vergewaltigung und brutaler Gewalt gegen ein Mitglied seiner Gemeinschaft verurteilt wurde. Ein Sprecher des Landgerichts Schweinfurt bestätigte die Einlegung der Revision.
Die Vorwürfe gegen den Angeklagten sind erschreckend: Er soll im Frühjahr 2023 einer 31-jährigen Medizinstudentin, die zeitweise mit ihm verlobt war, auf grausame Weise Gewalt angetan haben – von Vergewaltigung über Würgen bis hin zu Schlägen. Die Medizinstudentin trat als Nebenklägerin auf und berichtete von den schrecklichen Taten. Der Angeklagte hatte zudem anderen Mitgliedern seiner Gemeinschaft unterstellt, von Dämonen besessen zu sein, was zu weiteren grausamen Methoden wie Schlafentzug und psychischer Manipulation führte. Ein psychiatrischer Gutachter stellte fest, dass der Angeklagte zeitweise in einem «Wahn» gewesen sein könnte, was seine Schuldfrage kompliziert.
Dämonenaustreibung und Gewalt
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte. Die brutalen Methoden, die der Angeklagte anwandte, um seine vermeintlichen Dämonen auszutreiben, werfen ein grelles Licht auf die dunklen Praktiken innerhalb dieser Gemeinschaft. Die Angst um seinen Sohn soll ihn zu den mutmaßlichen Gewalttaten motiviert haben, was die Tragik dieser Geschichte noch verstärkt.