Am Donnerstag, den 26. Dezember 2024, kam es in Bielefeld zu einem Vorfall von Körperverletzung. Laut Radio Bielefeld ereignete sich der Vorfall im Eingangsbereich eines Imbisses am Ostwestfalenplatz gegen 04:30 Uhr. Ein 33-jähriger Mann aus Gütersloh wurde unvermittelt mehrfach ins Gesicht geschlagen, wodurch seine Brille zerbrach und er leichte Verletzungen davontrug. Eine 31-jährige Gütersloherin war zur Tatzeit als Zeugin vor Ort, konnte jedoch keine Angaben zum unbekannten Täter machen.
Die Beschreibung des Täters legt nahe, dass es sich um einen Mann im Alter von etwa 30 bis 45 Jahren handelt, der zwischen 175 und 185 cm groß ist und einen kräftigen Körperbau hat. Die Polizei bittet um Zeugenhinweise, die unter der Telefonnummer 0521-545-0 beim Kriminalkommissariat 14 gemeldet werden können.
Körperverletzungen im Allgemeinen
Im Kontext der steigenden Körperverletzungen in Deutschland zeigt eine Recherche von Rosentert Schölz, dass immer mehr Menschen Anzeige erstatten und die Anzahl der Ermittlungsverfahren in den letzten Jahren zugenommen hat. Es wird darauf hingewiesen, dass geschädigte Personen innerhalb von 3 Monaten einen schriftlichen Strafantrag stellen müssen, wenn dies für Antragsdelikte wie einfache und fahrlässige Körperverletzung erforderlich ist.
Die Ermittlungsbehörden entscheiden, ob von Amts wegen Ermittlungen aufgenommen werden, wobei die Beweissammlung und die Befragung von Zeugen und Beschuldigten Teil des Verfahrens sind. Je nach Delikt können die Strafen für Körperverletzung unterschiedlich ausfallen, von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe für einfache Körperverletzung bis zu mindestens 3 Jahren für Körperverletzung mit Todesfolge. Es wird empfohlen, dass Beschuldigte sich um rechtliche Unterstützung bemühen und ihr Recht zu schweigen in Anspruch nehmen.
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