Bremen

Wahlkampf startet: So bereiten sich Bremen und Bremerhaven vor!

Die Bundestagswahl 2025 wird am Sonntag, den 23. Februar, stattfinden. Diese Neuwahlen wurden notwendig, nachdem die Ampel-Koalition, bestehend aus SPD, FDP und Grünen, zerbrochen ist und Bundeskanzler Olaf Scholz das Vertrauen verlor. Infolgedessen entschied Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, den Bundestag aufzulösen. Die Plakatierung zum Wahlkampf in Bremerhaven beginnt bereits heute, am 11. Januar 2025, um 11 Uhr, gefolgt von Bremen, wo die Plakatierung am Sonntag, den 12. Januar 2025, um 11 Uhr beginnt.

Die Benachrichtigungen für die Wahlberechtigten werden ebenfalls zeitnah verteilt: In Bremerhaven erfolgen diese ab dem 13. Januar 2025, während die Wahlberechtigten in Bremen ab dem 14. Januar 2025 informiert werden. Wahlberechtigte sollten zudem beachten, dass der Antrag auf Briefwahl ab dem 13. Januar 2025 schnellstmöglich gestellt werden sollte. Es ist wichtig zu wissen, dass die Briefwahlunterlagen nicht vor dem 10. Februar 2025 zugestellt werden können und Wahlbriefe bis zum Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein müssen.

Wichtige Fristen und Möglichkeiten der Briefwahl

Die Verantwortung für die rechtzeitige Absendung der Wahlbriefe liegt bei den Wählern. Es wird empfohlen, die Wahlbriefe direkt beim Wahlamt abzugeben, insbesondere wenn sie kurz vor Fristende eingereicht werden. In Bremen können die Wahlbriefe beim Wahlamt sowie an weiteren Ausgabestellen abgegeben werden. In Bremerhaven ist es möglich, die Wahlbriefe bis zum 23. Februar um 18 Uhr beim Bürger- und Ordnungsamt abzugeben. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Abgabemöglichkeiten in Bremerhaven bis zum 21. Februar um 15 Uhr in zwei Briefwahlausgabestellen.

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Weitere Informationen zur Briefwahl wurden von der Bundeswahlleiterin Ruth Brand bereitgestellt, die für eine hohe Wahlbeteiligung wirbt. Wahlberechtigte haben am Wahltag die Möglichkeit, entweder per Urnenwahl oder Briefwahl zu stimmen. Besonders zu erwähnen ist, dass der Zeitraum für die Beantragung und Rücksendung der Briefwahlunterlagen verkürzt ist. Wähler müssen ihre Unterlagen zügig beantragen, da sie in der Regel nur rund zwei Wochen Zeit haben.

Die Wahlämter bereiten sich auf den Beginn der Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 vor. Stimmzettel können jedoch erst nach Zulassung der Wahlvorschläge am 30. Januar 2025 gedruckt werden. Es ist auch zu beachten, dass Wahlbriefe, die bis zum 20. Februar 2025 eingeworfen werden, rechtzeitig bei der zuständigen Stelle ankommen sollten.

Alle Wähler haben die Möglichkeit, ihre Wahlbriefe entweder direkt abzugeben oder jemanden damit zu beauftragen. Bei einem Verlust oder Nicht-Erhalt der Briefwahlunterlagen kann bis zum 22. Februar 2025 um 12 Uhr ein neuer Wahlschein beantragt werden. Die Bundeswahlleiterin informiert zudem über einen WhatsApp-Kanal zu wichtigen Fristen und Informationen zur Wahl.


- Übermittelt durch West-Ost-Medien

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Bremen, Deutschland
Beste Referenz
butenunbinnen.de
Weitere Quellen
bundeswahlleiterin.de

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