
Die Photovoltaik-Branche steht unter Druck, denn die neue Bundesregierung plant die Wiedereinführung der Mehrwertsteuer auf private Photovoltaik-Anlagen. Erst vor eineinhalb Jahren wurde diese Steuer abgeschafft, um den komplizierten Förderprozess für solare Energie zu vereinfachen. Andreas Müller, Vertriebsleiter bei Hansesun in Röthis, äußerte seine Frustration über die plötzliche Entscheidung der Regierung, die den Sektor hart treffen könnte. Er befürchtet, dass die Bestellungen von Photovoltaik-Anlagen nun zurückgehen werden, da viele Interessierte bereits die Vorteile der Steuerbefreiung genutzt haben, die bis Ende des Jahres andauert, wie vorarlberg.orf.at berichtete.
Neueste Entwicklungen im Steuerrecht
Zusätzlich zu den Herausforderungen durch die Mehrwertsteuer plant die Finanzverwaltung zudem, die steuerlichen Regelungen für private Photovoltaikanlagen strenger zu prüfen. Diese Anlagen gelten als Gewerbebetrieb und erfordern eine genaue Beachtung der umsatzsteuerlichen Vorgaben. Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht es allerdings vielen privaten Betreibern, sich von der Umsatzsteuerpflicht zu befreien, was die Attraktivität von Photovoltaikanlagen erhöhen könnte, so pv-magazine.de.
Die kürzlich eingeführten Regelungen ermöglichen eine vereinfachte Entnahme der Photovoltaik-Anlage aus dem unternehmerischen Bereich, wenn über 90 Prozent des erzeugten Stroms privat genutzt werden. Dies gilt insbesondere für Betreiber, die ihren gewonnenen Strom in Batterien speichern, einschließlich der Verwendung in Elektroautos oder Wärmepumpen. Diese Ausnahme könnte für Bestandsanlagen einen erheblichen steuerlichen Vorteil darstellen und damit die negative Auswirkung der Mehrwertsteuereinführung abmildern.
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