In Bremen hat ein Vorfall in den Industriehäfen für Aufregung gesorgt. Ein Seeschiff, das am 2. Oktober 2024 gegen 12 Uhr den Hafen in Richtung Nord-Ostsee-Kanal verlassen wollte, ist auf dem Weg durch den Hüttenhafen mit einem Dalben, einer Art fest installierten Poller zur Sicherung von Booten, kollidiert. Der Aufprall war so heftig, dass das Schiff auf etwa 30 Metern Länge beschädigt wurde.
Der Zusammenstoß führte zu signifikanten Schäden an tragenden Bauteilen des Schiffes, bekannt als Spanten, sowie zu einer teilweise aufgerissenen Außenhaut. Diese ernsthaften Schäden resultierten in einem sofortigen Auslaufverbot für das Schiff, und die Wasserschutzpolizei Bremen wurde zur Durchführung von Ermittlungen hinzugezogen.
Kapitän unter Alkoholeinfluss
Bei den Ermittlungen stellte die Polizei fest, dass der 53-jährige Kapitän des Schiffes unter erheblichem Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als 2 Promille, was extreme Alkoholisierung anzeigt. Um weitere Beweise zu sichern, wurde dem Kapitän eine Blutprobe entnommen. Diese Maßnahme ist gängig, um die genauen Umstände eines alkoholbedingten Vorfalls zu klären.
Glücklicherweise gab es keine Verletzten bei diesem Vorfall, und auch die Umwelt wurde nicht gefährdet. Allerdings schätzen die Behörden den entstandenen Sachschaden auf über 120.000 Euro. Dies ist ein erheblicher Betrag, der die finanziellen Aspekte sowie mögliche Folgeschäden im Schiffsverkehr betrifft.
Die Wasserschutzpolizei hat eine Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000 Euro für den Kapitän festgesetzt. Noch ist unklar, ob das Schiff in Bremen repariert werden muss und wann die Weiterfahrt wieder möglich sein könnte. Untersuchungen durch Versicherer und sachverständige Gutachter sind im Gange, um den genauen Zustand des Schiffs festzustellen.
Die Polizei weist darauf hin, dass auf den See- und Binnenschifffahrtsstraßen in Deutschland eine strenge Alkoholgrenze gilt. Die „0,5-Promillegrenze“ bedeutet, dass Werte darüber als Ordnungswidrigkeit gelten. Ein Blutalkoholwert von 0,3 Promille kann bereits rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen beobachtet werden. Ab einem Wert von 1,1 Promille handelt es sich um eine strafbare Handlung, unabhängig von weiteren Auffälligkeiten.
Diese Situation spricht erneut für die Bedeutung von verantwortungsbewusstem Verhalten auf dem Wasser. Der Vorfall wird weiterhin genau untersucht, und es bleibt abzuwarten, welche rechtlichen Schritte im Anschluss folgen werden.