In Templin, einer Stadt, die für ihre malerischen Landschaften und beliebten Kurorte bekannt ist, steht die Überarbeitung der Kurbeitragssatzung erneut auf der Tagesordnung. Nach der zweiten Änderungsrunde, die sich auf die Entstehung einer Beitragspflicht in den Ortsteilen konzentrierte, wurde von der Stadtverwaltung 2023 eine umfassende Überprüfung der Satzung versprochen. Auslöser war ein Antrag der Fraktion Uckermärker Heide mit dem Ziel, eine Beitragsbefreiung für die musikalische und kirchliche Bildungsreisende zu ermöglichen.
Die vorgelegte Überprüfung war jedoch nicht im Sinne von Harald Engler, dem Ortsvorsteher von Groß Dölln. Er kritisierte im Stadtentwicklungsausschuss, dass die Interessen der örtlichen Leistungsträger nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Insbesondere werden Gruppen, die regelmäßig Chöre und Orchester zu Übungswochenenden empfangen, weiterhin zur Zahlung des Kurbeitrags verpflichtet. Engler merkte an, dass diese Bildungsreisenden von den Vergünstigungen der Kurkarte in der Regel nicht profitieren.
Regelungen für Klassenfahrten
Ein zentraler Bestandteil der neuen Regelung ist die Beitragsbefreiung für Klassenfahrten der Sekundarstufen I und II, unabhängig vom Alter der Schüler. Diese Entscheidung ist besonders wichtig, da sie den Schulen und Bildungseinrichtungen die Planung und Durchführung von Freizeitaktivitäten erleichtert. Im Gegensatz dazu werden andere Gruppen, wie Teilnehmer an beruflichen Ausbildungsfahrten, nicht beitragsbefreit, da sie oft über eigenes Einkommen verfügen.
Die Verwaltung erläuterte, dass die verschiedenen Ensemble-Zusammensetzungen eine Herausforderung darstellen, weshalb eine allgemeine Befreiung schwer umzusetzen sei. Der Kurbeitrag, der für ortsfremde Gäste fällig wird, beträgt zwei Euro pro Übernachtung. Dies gilt sowohl für Hotelübernachtungen als auch für die maximal 42 Tage pro Jahr, die Dauercamper in Anspruch nehmen können.
Zusätzliche Informationen und mögliche Änderungen
Ein weiterer Punkt, der angesprochen wurde, ist die kurbeitragspflichtige Regelung für Familienangehörige, die in Templin wohnen oder sich dort länger aufhalten. Es wird jedoch klargestellt, dass unentgeltlich untergebrachte Verwandte von dieser Regelung ausgenommen sind. Erhebliche Unterstützung für die Satzungsänderungen kam von den Fachausschüssen; jetzt liegt die Entscheidung bei den Stadtverordneten.
Die Einnahmen aus den Kurbeiträgen dienen unter anderem dazu, den Stadtbus und die Verkehrsverbindungen in die Ortsteile zu finanzieren, die für die Besucher mit der Templiner Gästekarte kostenlos sind. Zudem steht eine mögliche Anpassung der Satzung bevor, wenn die Meldepflicht für deutsche Feriengäste abgeschafft wird. Diese damals eingeführte digitale Methode erwies sich als wirksam, um unerlaubte Vorteile bei der Zahlung der Kurbeiträge zu verhindern.
Für detaillierte Informationen zu diesem Thema können Interessierte einen Artikel auf www.nordkurier.de einsehen.