Neuruppin/Oranienburg. Ein schockierendes Urteil erschütterte am Mittwoch das Landgericht Neuruppin: Der 41-jährige David P. aus Oranienburg wurde wegen sexuellen Kindesmissbrauchs freigesprochen! Trotz schwerwiegender Vorwürfe, die ihn mit Taten in Wittstock und Oranienburg in Verbindung bringen, entschied die zwölfte Strafkammer, dass sein Verhalten zwar moralisch verwerflich, aber nicht strafbar sei.
Die Hauptbelastungszeuginnen, die in einem geschlossenen Verfahren gehört wurden, zeigten sich vor Gericht wenig kooperativ. „Sie waren offensichtlich nicht willens, auszusagen“, stellte der Vorsitzende Richter Jörn Kattenstroth fest. Ihre „pauschalen Nichterinnerungen“ wurden nicht geglaubt. Es war ein klassischer Fall von Aussage gegen Aussage, ohne objektive Beweise, was die Richter dazu zwang, den Angeklagten freizusprechen.
Große Diskrepanzen zwischen Aussagen bei der Polizei und nun vor Gericht
Die Diskrepanz zwischen den früheren Aussagen der Zeuginnen und dem, was sie nun vor Gericht sagten, war enorm. Eine Polizeibeamtin erinnerte sich an die Aussage einer damals 13-Jährigen, die berichtete, dass David P. sie im Sommer 2020 unangemessen berührt und ihr Komplimente gemacht hatte. Doch vor Gericht relativierten die Zeuginnen ihre Aussagen so stark, dass kein strafbares Handeln mehr erkennbar war. Das Gericht stellte fest, dass zwar unangemessene Situationen und Nachrichten sexuellen Inhalts vorlagen, jedoch keine strafrechtlich relevanten Taten.
Die Beamtin, die die Zeugin damals vernahm, berichtete von einer wütenden und verzweifelten jungen Frau, die wollte, dass der Angeklagte bestraft wird. Doch die fehlenden Beweise und die unzureichenden Zeugenaussagen führten dazu, dass David P. den Gerichtssaal als freier Mann verließ. Ein weiterer Fall, der die Grenzen zwischen moralischem Fehlverhalten und strafbarem Handeln auf erschreckende Weise aufzeigt.
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