Ab 2025 wird die Grundsteuer in Brandenburg gemäß dem neuen Bundesmodell erhoben, was erhebliche Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen in der Stadt Werder (Havel) hat. Die Stadtverordneten haben am Donnerstag die neuen Hebesätze festgelegt: Für die Grundsteuer A beträgt der Hebesatz 290 und für die Grundsteuer B 275. Diese Sätze wurden beschlossen, um sicherzustellen, dass die Stadtverwaltung keinen Mehrertrag für den kommunalen Haushalt erzielt, wie aus der Entscheidung der Stadtverwaltung hervorgeht. Der aktuelle Hebesatz wird durch die neuen Bewertungsregeln des Bundestages beeinflusst, was bedeutet, dass viele Bürger höher oder niedriger besteuert werden als zuvor. Im Jahr 2022 lagen die Grundsteuereinnahmen der Stadt bei 2,86 Millionen Euro, und für 2024 wird ein Anstieg auf 3,12 Millionen Euro erwartet, basierend auf 88 Prozent der Steuerfälle, die bereits vorliegen, so berichtet City Report.
Vorauszahlungen nach altem Bescheid
Eigentümer, die noch keinen neuen Grundsteuerbescheid erhalten haben, müssen gemäß den Vorgaben des alten Bescheids Vorauszahlungen leisten. Diese Zahlungen orientieren sich an der zuletzt festgesetzten Jahressteuer und sind an den üblichen Fälligkeitsterminen – dem 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November – fällig, wie das Finanzamt Brandenburg erklärt. Eine Anpassung der Höhe dieser Vorauszahlungen ist bis zur Ausstellung eines neuen Bescheids nicht möglich. Bei der Einführung des neuen Bescheids werden die geleisteten Vorauszahlungen auf die festgesetzte Grundsteuer angerechnet. Diese Regelung dient der Sicherstellung eines kontinuierlichen Steueraufkommens und bezieht sich auf den Erhebungszeitraum des Jahres 2024, da die Änderungen erst ab dem 1. Januar 2025 wirksam sind.