Beelitz hat einen wichtigen Schritt in der Reform seiner Grundsteuer gemacht: Am Dienstagabend verabschiedeten die Stadtverordneten den Haushalt für die kommenden zwei Jahre, der neue Hebesätze für die Grundsteuer A und B enthält, die ab Januar in Kraft treten. Kämmerer Uwe Hensel erklärte: „Wir haben die Zahlenwerte angesetzt, die das offizielle Transparenzregister für Brandenburg uns vorgegeben hat.“ So wird der Hebesatz für die Grundsteuer B, die sowohl für bebaute als auch unbebaute Grundstücke erhoben wird, von 377 Prozent auf 257 Prozent gesenkt. Dies orientiert sich an der Empfehlung des Landes, die erstmals auf 250 Prozent festgelegt wurde, bleibt jedoch sieben Prozentpunkte über dem im Transparenzregister veröffentlichten Betrag, was eine nützliche Orientierung für Kommunen darstellt, wie MAZ Online berichtete.
Die Grundsteuer A, die auf land- und forstwirtschaftliche Flächen angewendet wird, wird ebenfalls gesenkt, und zwar von 823 Prozent auf 690 Prozent. Der Orientierungssatz des Landes liegt bei 660 Prozent. Die Stadt weist darauf hin, dass die Senkung der Hebesätze allein nicht zwangsläufig zu niedrigeren Grundsteuern für die Bürger führt, da die Immobilienwerte von den Finanzämtern im Zuge der Reform neu bewertet wurden. Auch die Gewerbesteuer bleibt mit 306 Prozent unverändert. Zudem erwähnte Hensel, dass die höheren Hebesätze teilweise auf die gestiegene Gewässerumlage zurückzuführen sind, die zur Unterhaltung der Gewässer erhoben wird, was alle Bürger betrifft. Diese Anpassungen betreffen insgesamt rund 80 Prozent der Steuerdaten in Beelitz, wie der Hauptamtsleiter Torsten Zado erläuterte.
Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform
Für Eigentümer, die noch keinen neuen Grundsteuerbescheid erhalten haben, bleibt die Pflicht zur Zahlung von Vorauszahlungen auf Grundlage des alten Bescheids bis zur Bekanntgabe des neuen Bescheids bestehen. Diese Vorauszahlungen müssen zu den festgelegten Terminen (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November) geleistet werden, um die Kontinuität des Steueraufkommens zu sichern. Zudem wird eine Anpassung der Vorauszahlungen nur durch einen neuen Bescheid möglich sein, so die Regelungen des Grundsteuergesetzes, wie Finanzamt Brandenburg erklärte.