Bei der letzten Sitzung des Stadtrats in Delmenhorst wurde ein neuer Beschluss gefasst, der die Grundsteuerbelastung für Bürger erheblich verändern wird. Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Hebesätze für die Grundsteuer A – für land- und forstwirtschaftliche Betriebe – von 380 auf 710 Prozent. Zudem wird die Grundsteuer B für Wohnhäuser und Gewerbe von 530 auf 557 Prozent erhöht. Dies geht aus einem Artikel im Weser Kurier hervor. Die Fraktion der FDP unter Leitung von Claus Hübscher äußerte scharfe Kritik an der Anhebung, insbesondere an der drastischen Erhöhung für die Grundsteuer A, und bemängelt mögliche falsche Schätzungen der Grundstückswerte durch die Stadtverwaltung.
Verwaltung und Vorauszahlungen
Die FDP fordert eine automatische Neuberechnung der Hebesätze, sollte sich herausstellen, dass die Schätzungen nicht korrekt waren oder die Steuereinnahmen im Jahr 2025 höher sind als erwartet. Trotz der Anhebung der Hebesätze ist von Seiten der Stadtverwaltung zu hören, dass keine Mehrerträge zu erwarten seien. Eigentümern, die bereits Grundsteuerbescheide erhalten haben, rät der FDP-Kreisvorsitzende dazu, Einspruch einzulegen, sollten die neuen Beträge im Vergleich zu den alten zu hoch erscheinen.
Wichtig zu beachten ist, dass Grundstückseigentümer, die noch keinen neuen Grundsteuerbescheid erhalten haben, die Vorauszahlungen weiterhin auf Basis des alten Bescheids leisten müssen. Diese Regelung wird im Finanzamt Brandenburg erläutert und gilt bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheids. Die Vorauszahlungen, die vierteljährlich fällig sind, basieren auf der zuletzt festgesetzten Jahressteuer und dienen der Sicherstellung des stetigen Steueraufkommens. Eine Anpassung der Höhe dieser Vorauszahlungen kann nur durch einen neuen Bescheid erfolgen, errichten also eine rechtliche Grundlage für die zukünftige Steuerpflicht.
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