
In einer wegweisenden Entscheidung hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe die Marktmacht von Apple klar bestätigt. Mit diesem Urteil wurde das Bundeskartellamt in seiner Einschätzung gestärkt, die im April 2023 eine überragende marktübergreifende Bedeutung des US-Technologiekonzerns festgestellt hatte. Damit wird es der Behörde ermöglicht, Apples Geschäftsgebaren strenger zu kontrollieren und wettbewerbswidriges Verhalten zu unterbinden, wie krone.at berichtete.
Der BGH kritisierte insbesondere die App-Stores von Apple, die dem Unternehmen tiefe Einblicke in das Nutzerverhalten ermöglichen. Diese Informationen könnten genutzt werden, um Konkurrenzprodukte zu überarbeiten und so den Wettbewerb erheblich zu beeinträchtigen. Vor dem Hintergrund eines reformierten Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das 2021 in Kraft trat, hat das Bundeskartellamt die Möglichkeit, große Digitalkonzerne in zwei Schritten zu überwachen: Zuerst wird die überragende Marktmacht festgestellt, danach können bestimmte Praktiken verboten werden, wenn sie den Wettbewerb gefährden. Der Vorsitzende Richter, Wolfgang Kirchhoff, stellte fest, dass es nicht zwangsläufig bereits zu einer konkreten Gefährdung des Wettbewerbs kommen muss, um eine marktbeherrschende Stellung zu erkennen, was das Gefährdungspotenzial ausreiche. Die Verfügung gegen Apple gilt für fünf Jahre, wie tagesschau.de berichtete.
Kritik an der BGH-Entscheidung
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