In der Stadt Cottbus laufen die Vorbereitungen für den Jahreswechsel auf Hochtouren. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2, zu denen unter anderem beliebte Produkte wie Chinaböller und Feuerwerksraketen gehören, ist nur vom 28. bis 31. Dezember 2024 erlaubt. Dies wurde von der Stadtverwaltung mitgeteilt, die betont, dass nur pyrotechnische Artikel, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geprüft und entsprechend gekennzeichnet sind, verkauft werden dürfen. Ein Import ungekennzeichneter Feuerwerkskörper aus anderen EU-Staaten ist strikt verboten und kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie niederlausitz-aktuell.de berichtete.
Sicherheitsvorkehrungen und Vorschriften
Beim Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 gelten strenge Vorschriften. Die meisten Feuerwerkskörper dürfen nur von Personen ab 18 Jahren verwendet werden und müssen zu besonderen Anlässen wie Silvester am 31. Dezember und Neujahr am 1. Januar abgebrannt werden. Darüber hinaus ist das Abbrennen in der Nähe von sensiblen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Tierheimen untersagt. Manuel Helbig, Leiter des Fachbereichs Ordnung und Sicherheit, appelliert an die Bürger: „Verwenden Sie im Interesse der Sicherheit alle Feuerwerkskörper nur entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und der Gebrauchsanweisung“
.Diese Sicherheitsvorkehrungen sind nicht nur gesetzlich festgelegt, sondern auch notwendig, um potenzielle Gefahren zu minimieren. Feuerwerkskörper der Kategorie F2, die vergleichsweise wenig Gefahr darstellen und eine geringere Lärmbelastung erzeugen, dürfen jedoch keinesfalls unüberlegt genutzt werden. Ein verantwortungsvoller Umgang, auch in der Lagerung, ist unerlässlich. So sollten diese Produkte kühl und trocken sowie fern von entzündlichen Materialien aufbewahrt werden, wie auch feuerwerkshop.de informiert.
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