Ein schockierendes Urteil erschüttert die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)! Das Berliner Arbeitsgericht hat die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters für rechtens erklärt, nachdem dieser einen bedrohlichen Facebook-Beitrag geteilt hatte. Der Vorfall ereignete sich im Mai, als der Straßenbahnfahrer ein verstörendes Bild in einer Facebook-Gruppe hochlud, das von vielen als Gewaltdrohung empfunden wurde.
Auf der Fotomontage war ein kniender Mann abgebildet, auf dessen Kopf eine Pistole gerichtet war – ein Bild, das den Schriftzug der Gewerkschaft Verdi trug und den Titel "Ver.di hört den Warnschuss nicht!" trug. Diese Darstellung sorgte für Empörung unter den Gewerkschaftsmitgliedern und wurde als direkte Bedrohung wahrgenommen. Das Gericht stellte klar, dass der Beitrag sich gezielt an das Fahrpersonal der BVG richtete und damit eine "erhebliche Störung des Betriebsfriedens" verursachte.
Gerichtsurteil und mögliche Berufung
Nach einer Anhörung des betroffenen Mitarbeiters und des Personalrats entschied die BVG, die Kündigung sowohl fristlos als auch ordentlich auszusprechen. Die Richterinnen und Richter sahen die Maßnahme als gerechtfertigt an, da der Mitarbeiter mit seinem Posting seine Kolleginnen und Kollegen konkret bedrohte. Das Urteil wurde bereits am 7. Oktober gefällt, und beide Parteien haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Berufung beim Landesarbeitsgericht einzulegen.
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