BGH zu Facebook-Datenleck: Käufer von Daten endlich auf Schadensersatz hoffen!
BGH bewertet Facebook-Datenleck: Verbraucher könnten Schadensersatz erhalten. Erste Einschätzung unterstützt Facebook-Nutzer.
BGH zu Facebook-Datenleck: Käufer von Daten endlich auf Schadensersatz hoffen!
Lahr (ots)
Ein wegweisendes Urteil für Facebook-Nutzer steht bevor! Am 11. November 2024 gab der Bundesgerichtshof (BGH) in einer ersten mündlichen Verhandlung bekannt, dass der Kontrollverlust über persönliche Daten als immaterieller Schaden im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewertet wird. Dies bedeutet, dass betroffene Nutzer auf Schadensersatz hoffen können! BGH-Vorsitzender Stephan Seiters verdeutlichte, dass für immaterielle Schäden wie Gefühle von Angst nicht zwingend ein Nachweis von objektiven Beweisen erforderlich ist. Diese bahnbrechende Entscheidung könnte umfassende Auswirkungen auf die Rechte der Verbraucher haben.
Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer jubelt über die ersten Äußerungen des BGH. Sie sehen die Möglichkeit, Ansprüche gegen Facebooks Muttergesellschaft Meta geltend zu machen. Diese angekündigte verbraucherfreundliche Entscheidung könnte die Rechtsunsicherheit beseitigen und dazu führen, dass zahlreiche Betroffene leichter Schadensersatzansprüche einreichen können. Die Kanzlei informiert die Verbraucher, die möglicherweise betroffen sind, über einen kostenlosen Datenleck-Online-Check, der die rechtlichen Optionen zur Geltendmachung von Ansprüchen analysiert.
Erleuchtende Hinweise des BGH
In der 90-minütigen Verhandlung diskutierte der BGH über die Tragweite des Facebook-Datenlecks, das im April 2021 öffentlich wurde. Das massive Datenleck, das Millionen von Nutzer-Accounts betraf, wurde durch eine Nutzung der Freundschaftssuch-Funktion von unbekannten Angreifern ermöglicht, die Zugang zu sensiblen Daten von über 533 Millionen Konten erlangten. Der BGH stellte fest, dass die Haftung nicht nur für bereits entstandene, sondern auch für potenzielle zukünftige Schäden gelten könnte. Damit wird klar: Die Ängste und Sorgen der Nutzer könnten einen Platz im Schadensersatzverlangen finden!
Dieses wegweisende Verfahren könnte nicht nur Facebook betreffen, sondern auch in anderen Fällen von Datenlecks wegweisend sein. Die rechtliche Klärung durch den BGH könnte es den Verbrauchern künftig erleichtern, sich gegen unrechtmäßige Datenverarbeitung zur Wehr zu setzen. Dr. Stoll & Sauer ermutigt daher alle betroffenen Nutzer, sich umgehend über ihre Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu informieren – die Zeit drängt!