In Deutschland steht so manch ein Mieter oder Hausbesitzer vor unerwarteten Herausforderungen, wenn es plötzlich durch das Fenster regnet oder ein Wasserrohr bricht. Diese Missgeschicke können viel Stress verursachen, jedoch gibt es klare Regeln, wie Beschäftigte während ihrer Arbeitszeit mit solchen Notfällen umgehen sollten.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, stellt klar: Grundsätzlich bleibt die berufliche Tätigkeit während der Arbeitszeit vorrangig. Private Angelegenheiten, wie das Beheben von Reparaturen in der eigenen Wohnung, müssen in der Regel außerhalb der Arbeitszeiten geregelt werden. Das bedeutet, dass ein Beschäftigter in der Regel nicht einfach nach Hause gehen kann, um sich um eine solche Situation zu kümmern.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Dennoch gibt es Ausnahmen, in denen ein kurzfristiger Verlass des Arbeitsplatzes in Betracht gezogen werden kann. In besonderen Notfällen, wenn beispielsweise die Polizei anruft, weil die eigene Wohnung wegen eines Wasserschadens aufgebrochen werden muss, könnte es erlaubt sein, den Arbeitsplatz kurzzeitig zu verlassen, um den Schaden zu beheben und Eigentum zu schützen.
Bredereck betont jedoch, dass die rechtlichen Aspekte solcher Ausnahmen oft unklar sind. Arbeitnehmer sollten daher in aller Regel zuerst alles daran setzen, alternative Lösungen zur Regelung des Schadens zu finden, ohne den Arbeitsablauf zu stören. Bei falschen Entscheidungen könnten unangenehme Folgen wie Abmahnungen oder sogar Kündigungen die Folge sein.
Ob es sich um kleine oder große Missgeschicke handelt, in jedem Fall müssen Beschäftigte sicherstellen, dass sie ihre privaten Angelegenheiten möglichst unter Berücksichtigung ihrer Arbeitsverpflichtungen regeln. Für eine detaillierte Betrachtung des Falls liefert der Bericht auf www.radiohagen.de weitere Informationen.