
Ein Schock für die Berliner Schulgemeinschaft! Ein Schüler wird nach einem skandalösen Hacker-Angriff auf sein Gymnasium zum Verlassen der Schule gezwungen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Maßnahmen der Senatsbildungsverwaltung gerechtfertigt sind, trotz der Tatsache, dass der Schüler kurz vor seinem Abitur steht und die Prüfungen in wenigen Monaten anstehen.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der Uneinsichtigkeit des Schülers. Er und zwei Komplizen hatten einen Schulrechner manipuliert, um das Administratoren-Passwort zu stehlen. Mit einem sogenannten "Keylogger" konnten sie alle Passwörter aufzeichnen und so auf vertrauliche Informationen im Lehrerkanal zugreifen. Diese dreiste Aktion führte dazu, dass sie interne Daten der Schulleitung einsehen konnten, was das Vertrauen in die Sicherheit der Schule erschütterte.
Gerichtsurteil und Konsequenzen
Nachdem der Vorfall ans Licht kam, entschied die Schulaufsicht, den Schüler an eine andere Schule zu überweisen. Doch der junge Mann wehrte sich vor Gericht gegen diese Entscheidung - jedoch ohne Erfolg. Die Richter stellten klar, dass die schwerste Ordnungsmaßnahme des Berliner Schulgesetzes in diesem Fall angemessen sei. Ein klarer Fall von Cyberkriminalität, der nicht nur die Schule, sondern auch die gesamte Schulgemeinschaft in Aufruhr versetzt hat!
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