
Opfer eines massiven Datendiebstahls bei Facebook aus dem Jahr 2021 haben nun die Möglichkeit, sich einer Sammelklage gegen den Mutterkonzern Meta anzuschließen, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin verkündet hat. Betroffen sind rund sechs Millionen Nutzer in Deutschland, deren Daten ohne Zustimmung veröffentlicht wurden. Der Bundesgerichtshof (BGH) ließ kürzlich verlauten, dass für die Geltendmachung von Schadensersatz lediglich der Nachweis ausreicht, zu den Opfern des Vorfalls zu gehören, ohne dass ein Missbrauch der Daten nachgewiesen werden muss, berichtete Radio Hochstift.
Wichtige rechtliche Klarheit
Der rechtliche Hintergrund ist der große Datenmissbrauch, bei dem die Informationen von etwa 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht wurden. Diese Praxis wurde durch das Ausnutzen einer Funktion zur Freundes-Suche ermöglicht. Der BGH stellte fest, dass auch der bloße Kontrollverlust über persönliche Daten als immaterieller Schaden gilt, was für die Kläger von großer Bedeutung ist. Am Beispiel eines konkreten Falls wurde ein entgangener Schaden von 100 Euro als zulässig erachtet. Dies könnte vielen Opfern helfen, rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist Ersatz zu verlangen, wie beck-aktuell berichtete.
Dieser rechtliche Schritt könnte das Verfahren gegen Meta vereinfachen und für die betroffenen Nutzer einen leichteren Zugang zu Entschädigungen ermöglichen. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Gerichte über die Höhe der Ansprüche entscheiden werden, insbesondere da die Gerichte in der Vergangenheit überwiegend zugunsten von Meta entschieden haben. Die bevorstehende Eröffnung des Klageregisters durch das Bundesamt für Justiz wird in den kommenden Wochen entscheidend sein, um betroffenen Nutzern eine einfache und klare Möglichkeit zur Einreichung ihrer Ansprüche zu bieten.
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