Ein aufsehenerregender Prozess findet derzeit vor der 32. Großen Strafkammer in Berlin statt. Die Angeklagten sind die 37-jährige Vivien T. und ihr 43-jähriger Ehemann Christoph T., die sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen verantworten müssen. Im Zentrum des Verfahrens steht der tragische Tod von Vivien T.s Mutter, Carmen T., die an Multipler Sklerose erkrankt war und vor einem Jahr in kritischem Zustand ins Krankenhaus eingeliefert wurde.
Carmen T. war nach Angaben der Staatsanwaltschaft stark dehydriert, litt an einer Blutvergiftung und Nierenversagen. Ihre Wunden hatten sich verschlechtert, sogar Maden fanden sich in den betroffenen Bereichen. Die Anklage erhebt den Vorwurf, dass die Angeklagten ihrer pflegebedürftigen Angehörigen absolut gleichgültig gegenüberstanden. So hätten sie lediglich einen Kanister mit Wasser als Trinkquelle zur Verfügung gestellt und jegliche medizinische Hilfe abgelehnt. Zehn Tage nach ihrem Krankenhausaufenthalt starb Carmen T. an Multiorganversagen.
Vernehmungen und Zeugenaussagen
Am fünften Verhandlungstag kamen mehrere Zeugen zu Wort. So berichtete ein Nachbar, der Vivien T. als eine freundlich gesinnte, jedoch etwas einsilbige Frau beschrieben hat, von einer intensiven Geruchsbelästigung, die von der Wohnung des Paares ausging. Diese Unannehmlichkeit führte dazu, dass er sich an die Hausverwaltung wandte, was Spannungen im Haus zur Folge hatte. Er hatte Carmen T. zuletzt im Sommer des Vorjahres gesehen und bestätigte, dass sie im Rollstuhl auf Hilfe angewiesen gewesen sei.
Ein Hausarzt, der Carmen T. seit 30 Jahren betreute, erklärte, dass sie alle medizinischen Hilfsangebote abgelehnt hatte. Am 20. November letzten Jahres habe sie ihm auch telefonisch versichert, sie benötige keine Unterstützung, da sie das „schon hinbekomme“. Der Arzt äußerte, dass nur „Brachialgewalt“ dazu hätte führen können, ihr zu helfen. Diese Aussage wirft Fragen auf, wie viel Einfluss ein Angehöriger überhaupt auf die Entscheidungen einer stark behinderten Person hat.
Vivien T. erklärte, dass sie ihrer Mutter sehr liebevoll gegenübergestanden sei, betonte jedoch, dass ihre Mutter einer Hilfe durch einen Pflegedienst ablehnend gegenüberstand. Die Angeklagte brach während der Verhandlung in Tränen aus und gab zu, Fehler gemacht zu haben, betonte allerdings, nicht böswillig gehandelt zu haben.
Der Prozess wird sich voraussichtlich länger hinziehen, da die Kammer bereits drei weitere Verhandlungstermine bis zum 2. Dezember anberaumt hat. Diese Situation bleibt angespannt, während sich die Verhandlung weiter entfaltet. Die Öffentlichkeit wartet gespannt auf die Entscheidungen und mögliche Urteile, die aus diesem Fall hervorgehen könnten. Der Ausgang bleibt ungewiss, doch die bereitgestellten Beweise und die Zeugenaussagen geben einen tiefen Einblick in die Tragik der Geschehnisse sowie in die Komplexität des Falls.
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