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Neue Regelung für Berlin-Ticket S ab 2025: Leistungsbescheid als Nachweis!

Datenschutzbedenken und Diskriminierung: Berlin-Ticket S jetzt nur noch mit Leistungsbescheid gültig!

Seit dem 1. Oktober 2024 gab es eine bedeutende Änderung bezüglich des Berechtigungsnachweises für das Berlin-Ticket S. Die Leistungsbehörden, einschließlich der Wohngeldbehörden, stellen keine Berechtigungsnachweise mehr aus. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt keine VBB-Kundenkarten Berlin S mehr ausgestellt werden. Alle bereits ausgegebenen VBB-Kundenkarten bleiben jedoch bis zum angegebenen Ablaufdatum gültig. Ab dem 1. Januar 2025 kann der aktuelle Leistungsbescheid, wie z.B. der Wohngeldbescheid, als Nachweis für den Erwerb des Berlin-Ticket S verwendet werden. Es reicht aus, den Bescheid in Kopie oder geschwärzter Form vorzulegen. Oliver Nöll, stellvertretender Bürgermeister und Bezirksstadtrat, äußerte Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und diskriminierender Praktiken. Er fordert von der Senatsverwaltung und der BVG eine schnelle und diskriminierungsfreie Lösung für die Situation. Für Details zum Erwerb des Berlin-Ticket S wird auf die offizielle Website der Senatsverwaltung für Soziales verwiesen. Für weitere Informationen steht der Medienkontakt zur Verfügung: E-Mail: presse@ba-fk.berlin.de Telefon: (030) 90298-2843 Quelle: www.berlin.de


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