Wellington, Neuseeland
AP
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Zwei Jugendliche haben fälschlicherweise einen Rucksack mit Marihuana und Bargeld in einem Spendenbereich vor einem Wohltätigkeitsladen in Neuseeland zurückgelassen und sind dann in Panik zurückgekehrt, um die Tasche abzuholen, teilte die Polizei am Montag mit.
Fund eines Rucksacks
Ein Freiwilliger im Laden bemerkte einen intensiven Geruch, bevor er den Rucksack öffnete und Plastikbeutel mit insgesamt 43,2 Gramm (1,5 Unzen) Marihuana sowie 3.700 Neuseeland-Dollar (2.200 US-Dollar) in Banknoten fand, so die neuseeländische Polizei in einer Erklärung.
Rechtliche Rahmenbedingungen in Neuseeland
Der Freizeitkonsum und der Verkauf von Marihuana sind in Neuseeland illegal. Eine medizinische Nutzung ist nur mit einer ärztlichen Verschreibung erlaubt.
Vorfall und Rückkehr der Jugendlichen
Die Polizei berichtete, dass der Vorfall am 18. Februar in der Southland-Region der Südinsel stattfand. Ein Sprecher wollte keine weiteren Details zum Standort des Ladens mitteilen, um das Personal zu schützen.
Der Junge und das Mädchen hatten den Rucksack vor dem Laden zurückgelassen, während sie auf die Wartung ihres Fahrzeugs in einer nahegelegenen Werkstatt warteten, heißt es in der Pressemitteilung der Polizei. Beamte wurden gerufen, nachdem die aufgeregten Jugendlichen in den Laden zurückgekehrt waren.
Weitere Entdeckungen im Fahrzeug
Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs der Jugendlichen fand die Polizei eine Luftdruckpistole, die Personen unter 18 Jahren ohne Lizenz und Erwachsene nicht besitzen dürfen, sowie einen Polizeiscanner und weiteres Bargeld. In Neuseeland ist es nicht illegal, einen Polizeiscanner zu besitzen, jedoch ist es ein Verbrechen, Informationen, die gehört werden, weiterzugeben oder darauf zu reagieren.
Rechtliche Schritte gegen die Jugendlichen
Die Polizei gab keine Details zu möglichen Anklagen bekannt, mit denen die verhafteten Jugendlichen konfrontiert sind, oder ob sie vor Gericht erschienen sind.
Jugendgerichtliche Verfahren in Neuseeland
Neuseeland hat strenge Vorschriften darüber, was aus Verfahren vor dem Jugendgericht berichtet werden kann, da Fälle von angeblichen Straftätern unter 17 Jahren normalerweise dort verhandelt werden.