Am 13. Jänner 2026 äußert die Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, Barbara Schmidt, scharfe Kritik an der kurzen Frist zur Begutachtung der neuen Förderverordnungen im Rahmen des Erneuerbaren Ausbau-Gesetzes (EAG). Diese wurden von der Bundesregierung kurz vor Weihnachten veröffentlicht, allerdings in einem Zeitraum, der eine angemessene fachliche Prüfung durch die E-Wirtschaft erheblich erschwert. Der Begutachtungszeitraum, der vom 23. Dezember 2025 bis zum 9. Jänner 2026 dauerte, wird als unzureichend bewertet, um eine fundierte Stellungnahme abzugeben, da er über die Feiertage liegt. Die wichtigsten Anpassungen aus dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz, das am ersten Tag der Begutachtung in Kraft trat, werden nicht berücksichtigt, was zu weiterer Unsicherheit führt.
Oesterreichs Energie wendet sich daher mit klaren Forderungen an die Regierung: Die bestehenden Förderbedingungen für 2026 sollen solange weitergeführt werden, bis ein aktualisiertes Gutachten vorliegt. Es wird betont, dass Zeitdruck und eine mangelhafte Abstimmung die Planungssicherheit für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien erheblich untergraben. Diese Entwicklungen stehen im Widerstand zu den gesetzlichen Fortschritten, die im Bereich der Energiewirtschaft vorgenommen wurden.
Änderungen im Energiewirtschaftsrecht
Die Bundesregierung hat am 13. November 2024 einen Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts beschlossen, wie das Bundeswirtschaftsministerium berichtet. Dieser Gesetzesentwurf soll vor allem unionsrechtliche Vorgaben im Verbraucherbereich umsetzen und zielt darauf ab, das Schutzniveau für Haushaltskunden zu erhöhen. Hierzu müssen Stromlieferanten Absicherungsstrategien gegen Preissteigerungen entwickeln. Ein weiteres wichtiges Ziel des Gesetzesentwurfs ist die Förderung der aktiven Teilnahme der Verbraucher am Energiemarkt und an der Energiewende.
Die Neuregelungen sehen unter anderem eine transparentere und digitalisierte Gestaltung des Netzanschlussverfahrens vor. Zu den Neuerungen gehören schnelle Netzanschlussauskünfte, universelle Rückmeldefristen sowie flexible Netzanschlussvereinbarungen. Diese Anpassungen sollen insbesondere die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen und die wirtschaftliche Notwendigkeit zentraler Netzausbauvorhaben festlegen.
Erneuerbare Energien im Fokus
Die Bundesregierung zielt darauf ab, erneuerbare Energien als führende Stromquelle zu etablieren. Ein umfassendes energiepolitisches Gesetzespaket, das Ende Jänner und Mitte Februar verabschiedet wird, sieht eine stärkere Integration von Photovoltaikanlagen sowie eine Verbesserung der Digitalisierung im Energiesektor vor. Dies ist ein essentieller Schritt, um die angestrebten 80% erneuerbare Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 zu erreichen.
Neueste Regelungen besagen, dass neue Photovoltaikanlagen bei negativen Preisen keine staatlich geförderte Einspeisevergütung mehr erhalten. Stattdessen sollen diese Anlagen ihren Strom leichter selbst vermarkten können, was die Wirtschaftlichkeit steigert. Auch die Steuerbarkeit von bestehenden Erneuerbare-Energien-Anlagen wird verbessert, um flexibler auf den Verbrauch reagieren zu können.
Insgesamt ist das gesetzgeberische Vorhaben ein Schritt in die richtige Richtung, doch die Umsetzung der neuen Regelungen erfordert eine enge Zusammenarbeit aller Stakeholder, um die Ziele der Energiewende erfolgreich zu erreichen.
Für weiterführende und detaillierte Informationen können die Artikel auf oekonews, bundeswirtschaftsministerium und bundesregierung besucht werden.