Die hitzige Auseinandersetzung zwischen dem ORF-Moderator Armin Wolf und dem FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker nimmt eine neue Wendung. Im Juni 2024 kam es in einer ZiB2-Sendung zu einem spektakulären Streit, als Hafenecker Wolf beschuldigte, "gefeakte Experten" einzuladen. Wolf konterte vehement: "Herr Hafenecker, das ist eine Lüge." Dieser Satz hatte für Wolf rechtliche Konsequenzen, da Hafenecker ihn wegen übler Nachrede verklagte, doch überraschenderweise nicht den ORF selbst, sondern Wolf persönlich.Die Klage war jedoch nicht von Erfolg gekrönt.
Gerichtsurteil und Rückzug der Berufung
Am 26. Juni 2024 stellte Hafenecker im Live-Interview seine Anschuldigungen auf, doch das Gericht entschied, dass Wolf mit seiner Äußerung im Rahmen der zulässigen Meinungsäußerung handelte und nicht gegen das Gesetz verstoßen hatte. Der Moderator wurde Mitte November in erster Instanz freigesprochen, weil der Wahrheitsbeweis nicht erbracht werden konnte. Die Entscheidung besagt, dass Wolf das Recht hat, Hafeneckers Behauptungen als Lüge zu bezeichnen. In einer überraschenden Wendung hat Hafenecker nun seine ursprünglich angekündigte Berufung zurückgezogen, was das Urteil rechtskräftig macht. Damit bleibt die starke Aussage Wolfs ohne weitere rechtliche Konsequenzen und Hafenecker ist gezwungen, seine Aussagen zu überdenken.Diese Entwicklung könnte den politischen Diskurs außerhalb des Gerichtssaals beeinflussen.
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