Im Berliner Stadtteil Pankow steht ein erschütternder Prozess unter der Leitung der 32. Großen Strafkammer im Mittelpunkt. Die 37-jährige Vivien T. und ihr 43-jähriger Ehemann Christoph T. sehen sich dem schweren Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge und der Misshandlung von Schutzbefohlenen gegenüber. Sie sind verantwortlich für den Tod von Vivien T.s pflegebedürftiger Mutter, die aufgrund schwerwiegender Vernachlässigung und Verwahrlosung starb.
Die Angeklagten hatten die 62-jährige Carmen T., die an Multipler Sklerose leidet und sich kaum verbal äußern konnte, in ihre Wohnung aufgenommen. Die Anklage spricht von einer Gleichgültigkeit und Gefühllosigkeit der beiden, die das Schicksal der kranken Frau in den Hintergrund drängten. Vor etwa neun Monaten wurde Carmen T. in kritischem Zustand ins Krankenhaus eingeliefert. Sie war stark dehydriert und litt an einem Nierenversagen sowie einer Blutvergiftung. Wunden an ihrem Körper befanden sich zum Teil im Zustand schwerster Vernachlässigung und waren sogar von Maden befallen.
Zeugen berichten von Verschlechterung des Gesundheitszustands
Der Vorsitzende Richter Matthias Schertz eröffnete die Verhandlung mit der beunruhigenden Feststellung, dass Carmen T. in einem katastrophalen Pflegezustand im Krankenhaus ankam. Drei Zeugen, darunter ein Nachbar, berichteten von einer stark ausgeprägten Geruchsbelästigung, die aus der Wohnung des Paares drang. Diese Gerüche führten dazu, dass der Nachbar die Hausverwaltung informierte, was zu Spannungen führte, obwohl Vivien T. als freundliche Nachbarin galt.
Der Hausarzt von Carmen T. erklärte, dass er sie seit 30 Jahren behandelt hatte und sie eine starke Persönlichkeit war, die alle Therapieangebote ablehnte. Letztmals hatte er am 20. November letzten Jahres mit ihr gesprochen, als sie auch einen Hausbesuch abgelehnt hatte. Der Arzt sagte, dass nur mit „Brachialgewalt“ jemand hätte helfen können, was darauf hindeutet, dass Carmen T. äußerst stur war und sich weigerte, Hilfe anzunehmen.
Vivien T. brach während der Verhandlung in Tränen aus und gab zu, dass sie ihre Mutter geliebt habe, jedoch Überforderung empfand. Sie räumte ein, dass sie Fehler gemacht habe, bestreitet aber eine böswillige Vernachlässigung. Sie betonte ebenfalls, dass ihre Mutter jegliche Hilfe durch einen Pflegedienst abgelehnt habe und nicht bereit war, Unterstützung bei der Körperpflege anzunehmen.
Die Verhandlung, die ursprünglich bis zum 31. Oktober geplant war, wird sich voraussichtlich bis mindestens zum 2. Dezember hinziehen. Die schweren Vorwürfe und das leidvolle Schicksal von Carmen T. werfen einen eindrucksvollen Schatten auf das Geschehen in Pankow und verdeutlichen die Herausforderungen, die Menschen in ähnlichen Situationen konfrontiert sind.
Eine tiefere Analyse des Falles kann hier nachgelesen werden.