Ab Januar werden fünf Berliner Bürgerämter bis zur Bundestagswahl am 23. Februar schließen. Dies betrifft die Bürgerämter an den Standorten Frankfurter Allee (Friedrichshain), Außenstelle Halemweg (Charlottenburg-Wilmersdorf), Bürgeramt Helle Mitte (Marzahn-Hellersdorf), Bürgeramt Reinickendorf-Ost und Bürgeramt Wasserstadt (Spandau). Der Grund für diese vorübergehenden Schließungen liegt darin, dass das Personal für die Wahlvorbereitungen benötigt wird.
Bereits gebuchte Termine in den betroffenen Ämtern bleiben grundsätzlich erhalten, könnten jedoch an anderen Standorten angeboten werden. Zudem ist es möglich, dass es am Tag nach der Wahl zu weiteren Schließungen kommt, abhängig von der Arbeitsbelastung der Mitarbeiter. Die Planungen zur Wahlorganisation in den Bezirken sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Es sind Einschränkungen während des verkürzten Briefwahlzeitraums vor dem Wahltag zu erwarten, und es wird darüber nachgedacht, Personal aus Wohnungs- oder Standesämtern für die Wahlvorbereitungen einzusetzen, was ebenfalls zu weiteren Einschränkungen führen könnte.
Wahlhelfer gesucht
Für die Bundestagswahl sucht Berlin dringend zwischen 2000 und 3000 Wahlhelfer. Besonders in den Bezirken Mitte, Lichtenberg, Treptow-Köpenick und Neukölln besteht ein großer Bedarf. In Marzahn-Hellersdorf wird speziell nach Wahlvorstehern und Schriftführern gesucht. Insgesamt liegt der Bedarf an Wahlhelfern bei 36.600, was höher ist als ursprünglich geschätzt, als man von 30.000 ausgegangen war. Um als Wahlhelfer tätig zu werden, müssen Interessierte mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Zudem erhalten Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld, dessen Höhe von den übernommenen Aufgaben abhängt; beispielsweise gibt es 100 Euro für Beisitzer in Urnenwahllokalen.
Die Aufgaben des Wahlvorstands umfassen die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, die Gewährleistung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum sowie die Überprüfung der Wahlberechtigung. Darüber hinaus sind sie zuständig für die Ausgabe der Stimmzettel, die Zählung der Stimmen und die Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dazu sind im Bundeswahlgesetz und der Bundeswahlordnung festgelegt.
Für weitere Informationen zu den Aufgaben und Abläufen als Wahlhelfer können Interessierte die von der Bundeswahlleiterin bereitgestellten Informationen einsehen.
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