Ein bedeutender Schritt für die Zukunft des Galeria-Warenhauses am Kurfürstendamm! In einer Sitzung am Dienstag hat der Berliner Senat eine bahnbrechende Verordnung verabschiedet, die das Vorkaufsrecht an den Grundstücken des berühmten Warenhauses sichert. Diese Entscheidung, initiiert von Bausenator Christian Gaebler (SPD), betrifft die Grundstücke am Kurfürstendamm 229 und 231, sowie an der Rankestraße 4–6 und der Augsburger Straße 36–42. Ein echter Coup für die Stadtentwicklung!
Die Verordnung ergänzt den bereits am 14. Mai 2024 beschlossenen Rahmenplan, der klare städtebauliche und nutzungsspezifische Ziele definiert. „Hier besteht ein enormes Potenzial für eine städtebauliche und funktionale Neuordnung, die der City West und der Allgemeinheit zugutekommt“, so die Senatskanzlei. Mindestens 30 Prozent der neu entstehenden Flächen sollen für Wohnzwecke und gemeinwohlorientierte Nutzungen reserviert werden. Ein klarer Fokus auf die Bedürfnisse der Stadtbewohner!
Wichtige Auswirkungen der Verordnung
Bausenator Gaebler betont die Bedeutung dieser Vorkaufsverordnung: „Durch diese Maßnahme sichern wir die städtebauliche Entwicklung auf diesem sehr exponierten Areal. Sollte ein Grundstücksverkauf den städtebaulichen Zielen widersprechen, hat Berlin künftig die Möglichkeit, anstelle eines potenziellen Käufers in den Kaufvertrag einzutreten.“ Ein klarer Schritt, um die Stadtentwicklung in die eigenen Hände zu nehmen und sicherzustellen, dass die Interessen der Bürger gewahrt bleiben!