Berlin sucht nach wie vor dringend Wahlhelfer für die Bundestagswahl, die am 23. Februar 2025 stattfinden soll. Insgesamt werden noch etwa 2000 bis 3000 Wahlhelfer benötigt, um den reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten. Landeswahlleiter Stephan Bröchler hat ermutigende Nachrichten über den Stand der Meldungen in den meisten der zwölf Bezirke übermittelt, jedoch besteht ein besonderer Bedarf in den Bezirken Mitte, Lichtenberg, Treptow-Köpenick und Neukölln. Darüber hinaus sucht der Bezirk Marzahn-Hellersdorf spezifisch Interessenten für Funktionsämter wie Wahlvorsteher und Schriftführer.
Die Planung in den Bezirken ist bereits abgeschlossen, und der Gesamtbedarf an Wahlhelfern beläuft sich nun auf 36.600, was mehr ist als die ursprünglich angestrebten 30.000. In den gesamten zwölf Bezirken werden noch rund 700 Wahlhelfer für den Bezirk Mitte gesucht. Wahlhelfer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Diese erhalten ein Erfrischungsgeld, das je nach Aufgabenstellung variiert: Beisitzer in Urnenwahllokalen erhalten 100 Euro, während es in Briefwahllokalen 80 Euro sind. Schriftführer und Wahlvorsteher erhalten jeweils 120 Euro (oder 100 Euro in den Briefwahllokalen). Dass eine umfassende Beteiligung an der Wahl notwendig ist, ist ebenfalls relevant im Licht der politischen Situation: Bundeskanzler Olaf Scholz stellte Mitte Dezember im Bundestag die Vertrauensfrage und erhielt keine Mehrheit, was Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dazu veranlasst, am 27. Dezember bekanntzugeben, ob eine Neuwahl innerhalb von 60 Tagen angesetzt wird. Die Parteien haben als möglichen Termin den 23. Februar festgelegt.
Aufgaben der Wahlhelfer
Die Aufgaben der Wahlhelfer sind vielfältig und entscheidend für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Zu den Hauptaufgaben des Wahlvorstands gehört unter anderem die Gewährleistung der Ruhe und Ordnung im Wahlraum sowie die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses. Sie sind verantwortlich für die Ausgabe von Stimmzetteln, die Zählung der Wähler und Stimmen sowie die Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses, das dann an die Gemeindebehörde übermittelt wird. Außerdem kann bei Bedarf Hilfeleistenden für Wähler mit Behinderung bereitgestellt werden.
Die Wahlvorstände bereiten sich zudem am Wahltag auf die Eröffnung der Wahllokale um 8:00 Uhr vor und die Lokale bleiben bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Dauer der Auszählung der Stimmen variiert, abhängig vom Umfang der Wahl.
Für detaillierte Informationen zu den Aufgaben und Anforderungen der Wahlhelfer verweisen wir auf die Webseite der Bundeswahlleiterin, die umfassende Informationen bereitstellt.
Weitere Informationen zur aktuellen Situation der Wahlhelfer in Berlin können auf Tag24 gefunden werden.
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