Das Bezirksamt Reinickendorf in Berlin hat eine wichtige Ankündigung gemacht, die alle Grundstückseigentümer betrifft. Bis spätestens Anfang November 2024 müssen Anträge auf Ausnahmegenehmigungen gemäß der Baumschutzverordnung eingereicht werden. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Anträge vor dem Ende des Fällzeitraums am 28. Februar 2025 bearbeitet werden können.
Unter der Baumschutzverordnung stehen alle Laubbäume in Berlin unter besonderem Schutz, sofern sie einen bestimmten Stammumfang erreicht haben. Obstbäume wie die Walnuss und die Türkische Baumhasel sind von diesem Schutz ausgenommen. Jegliche Arbeiten oder geplante Fällungen an geschützten Bäumen müssen vorab beim Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks beantragt werden.
Es ist wichtig, bei Arbeiten an Bäumen den Schutz von Tieren in den Bäumen zu berücksichtigen. Ein saisonales Verbot gilt vom 1. März bis zum 30. September, Bäume oder Hecken zu fällen oder stark zurückzuschneiden.
Die Anträge müssen die Anzahl der betroffenen Bäume, die Baumart, den Stammumfang und die Antragsbegründung enthalten. Ein Lageplan mit dem eingezeichneten Baumstandort sowie Informationen zum Grundstückseigentümer müssen ebenfalls eingereicht werden.
Es gibt Maßnahmen, die ohne Ausnahmegenehmigung durchgeführt werden dürfen, wie die Entfernung von Totholz und beschädigten Ästen. Weitere Einzelheiten sind im Paragraphen 4 Absatz 4 der Baumschutzverordnung zu finden.
Eigentümer oder Bevollmächtigte können Anträge über das Serviceportal, per E-Mail oder postalisch einreichen. Die Bearbeitung der Anträge ist gebührenpflichtig.
Quelle: www.berlin.de